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mit Unterstützung des Landes OÖ / Redaktion_Sabrina Kainrad

Beschlüsse des OÖ. Landtags_www.land-oberoesterreich.gv.at

Gesetzesbeschlüsse des Ö. Parlaments_www.parlament.gv.at

Was ist in den ersten Monaten 2019 im 

Parlament in Wien

 und im  

Landhaus in Linz 

passiert? Womit haben sich die Nationalrats-

abgeordneten von fünf Parteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Jetzt-Liste Pilz) 

und die 56 Landtagsabgeordneten von vier Parteien (ÖVP, FPÖ, SPÖ, 

Grüne) beschäftigt? Eine Auswahl der Beschlüsse aus dem Jahr 2019.

GESETZE

durchGESETZt

Doch keine 

Lohnneben-

kostenerhöhung 

bei Leiharbeitern 

  NR, 27.2.2019

Bundesgesetz_

Änderung 

des Arbeitskräfteüberlassungs-

gesetzes

Zustimmung_

ÖVP, 

FPÖ, Neos  

Es gibt doch keine Erhöhung 

der Lohnnebenkosten bei 

Leiharbeitsfirmen. Der Arbeit-

geberbeitrag zum Sozial- und 

Weiterbildungsfonds wird bei 

0,35 Prozent belassen. Es wäre 

eine schrittweise Erhöhung auf 

0,5 Prozent ab April 2019 und 

auf 0,8 Prozent ab April 2021 

geplant gewesen.

Abschaffung der 95%-Regelung

  LT OÖ, 7.3.2019

Gesetz_

Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz

Zustimmung_

mehrheitlich

Die Regelung, wonach Landes- und Gemeindebedienstete während des 

ersten Jahres eines Dienstverhältnisses nur 95 Prozent der jeweiligen Ge-

haltseinstufung verdienen, wird abgeschafft. Im Bereich der Gemeinden gilt 

diese Regelung für ab 1. April 2019 neu eintretende Bedienstete –  

die Gemeinde kann aber beschließen, dass die Regelung auch für bereits 

bestehende Dienstverhältnisse beziehungsweise rückwirkend mit 1. Jänner 

anzuwenden ist. Dies bringt laut Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer auch 

Vorteile für die Beschäftigten in der Altenpflege. Die Regelung sei oft ein 

Nachteil gegenüber privaten Trägern von Alten- und Pflegeheimen gewesen.

Begleitmaßnahmen 

für den Brexit

  LT OÖ, 7.3.2019

Gesetz_

Oö. Brexit-Begleitgesetz

Zustimmung_

ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne

Für den Fall eines EU-Austritts Großbritanniens 

ohne Austrittsvertrag wurden Vorkehrungen getrof-

fen, um Härtefälle zu vermeiden und die Rechte 

der in Oberösterreich lebenden Briten zu bewahren. 

Ohne Begleitregelung würden sie als Drittstaatsan-

gehörige gelten, denen von den Landesgesetzen nur 

mehr eingeschränkte Rechte zugestanden werden.

Maßnahmenpaket zur 

Fachkräftesicherung

  LT OÖ, 31.1.2019

Initiativantrag_

Resolution an 

die Landesregierung

Zustimmung_

ÖVP, FPÖ, SPÖ

Die Zahl der fehlenden Arbeitskräfte ist in den 

vergangenem Jahren in Oberösterreich stark 

gestiegen und dementsprechend müsse die 

Arbeitsmarktstrategie mit Fokus auf die Fach-

kräftesicherung angepasst werden. Es sollte fol-

gendes Maßnahmenpaket ausgearbeitet werden: 

bedarfsgerechte Qualifizierung von Arbeitskräf-

ten vor dem Hintergrund des technologischen 

Fortschritts und der Digitalisierung; Nutzung 

des Potentials erwerbsfähiger Personen in Ober-

österreich durch Erhöhung der Erwerbsbeteili-

gung; Gewinnung und Bindung von Fachkräften 

aus dem Ausland durch geregelte, qualifizierte 

Zuwanderung zur Abdeckung des Bedarfs.

Mehr Kontrollen der 

Rettungsgassen

  LT OÖ, 31.1.2019

Initiativantrag_

Resolution an 

die Bundesregierung

Zustimmung_

ÖVP, FPÖ, 

SPÖ, Grüne

Die seit Anfang 2012 geltende Ret-

tungsgasse funktioniert trotz hoher 

Strafen sowie Schulungs- und 

Bewusstseinsbildungsmaßnahmen 

nicht. Folgende Maßnahmen 

sollen zukünftig Wirkung zeigen: 

regelmäßige und rasche Präsenz 

der Polizei bei Stausituationen, 

Verwendung von verfügbarem 

Bildmaterial zur Strafverfolgung, 

Überkopfanzeigen mit dem 

Hinweis auf die Rettungsgassenbil-

dung, Anstreben einer europaweit 

einheitlichen Regelung.

Neue Karfreitagsregelung

  NR, 27.2.2019

Bundesgesetz_

Änderung von unter anderem des 

Arbeitsruhegesetzes, Bäckereiarbeiter/innengesetzes

Zustimmung_

ÖVP, FPÖ 

Der Karfreitag wird als gesetzlicher Feiertag gestrichen. Wer am 

Karfreitag frei haben will, muss dafür einen Urlaubstag verwen-

den. Es wird ein „persönlicher Feiertag“ für alle eingeführt. Jeder 

Arbeitnehmer „kann künftig einen Tag im Jahr auswählen, an 

dem ihm jedenfalls Urlaub zu gewähren“ ist. Dieser Tag muss drei 

Monate im Vorhinein schriftlich bekanntgegeben werden. 2019 

gilt diese Frist noch nicht.