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Pluspunkt bei einer Entsendung ist, 

dass der Mitarbeiter dann meist in der 

österreichischen Sozialversicherung bleiben 

kann. Das bringt die Vorteile, durchgehend 

Beiträge für die Pension einzuzahlen, 

und sollten der Partner sowie die Kinder 

mitkommen, können diese bei Bedarf sehr 

großzügig mitversichert werden. 

In welchem Land der Mitarbeiter steuer-

pflichtig wird, hängt häufig von seiner Auf-

enthaltsdauer sowie der Lohnbezugsstelle ab. 

Die Frage kann oft am Beginn noch gar nicht 

abschließend geklärt werden. Unternehmen 

sollen daher einmal den wahrscheinlichsten 

Sachverhalt annehmen und ein erstes Konzept 

ausarbeiten – dieses muss in weiterer Folge 

laufend überprüft und angepasst werden. Ein 

falscher Weg hingegen ist, den Auslandseinsatz 

ausschließlich anhand steuerlicher Aspekte zu 

organisieren: „Die Steuer darf nicht an obers-

ter Stelle stehen, sondern es geht darum, was 

betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, und dazu 

findet man immer wieder einen guten steuer-

rechtlichen Rahmen.“ Für die Mitarbeiter ist 

das Thema „Steuern“ oft nur von untergeord-

neter Bedeutung, da es die Tendenz gibt, mit 

den Expats einen Nettobetrag oder den Abzug 

der fiktiven österreichischen Lohnsteuer zu 

vereinbaren. Letzteres hat den Vorteil, dass un-

ter den Expats keine Präferenzen für bestimm-

te Länder geschaffen werde. Das Argument, 

dass der Arbeitgeber mit dieser Vereinbarung 

in Österreich als Hochsteuerland immer 

schlechter fahre, gilt nicht uneingeschränkt: 

„Das muss man sich immer genau anschauen –  

wir haben etwa eine begünstigte Besteuerung 

von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.“

To-dos für Auslandsentsendungen

Drei Tipps von Karl Waser

01

 Erstellung einer Entsenderichtlinie_Mit einer Entsenderichtlinie bringt 

man Transparenz ins Unternehmen und sorgt für Fairness. Zudem emp-

fiehlt es sich, darin Vergütungskriterien, abgestuft nach Ländern und nach 

Dauer des Auslandsaufenthalts, zu definieren.

02

 Verschriftlichung des Entsendeprozesses_Dabei werden alle Schritte 

mit Beginn des Bewerbungsprozesses für eine Expat-Stelle bis hin zur 

Abreise des Expats, der jährlichen Steuererklärung sowie der Reintegration 

des Mitarbeiters inklusive der dafür benötigten Zeitspannen und der rich-

tigen Ansprechpartner grafisch dargestellt. Die Übersicht bekommen alle 

am Prozess beteiligten Personen. 

03

 Regelmäßiger Austausch mit den Expats_Das Unternehmen soll 

regelmäßig mit den Expats in Kontakt sein und diesen auch eine Kommuni-

kationsmöglichkeit mit Experten – etwa Steuerberatern – ermöglichen. 

Vorsicht!

Bei der Beratung von Unternehmen für Auslandsentsendungen 

fallen Karl Waser regelmäßig zwei Fehler auf: 

01

 Keine klar festgelegte Ansprechperson_Es ist ganz wesentlich, dass 

es im Unternehmen eine Ansprechperson für die Expats gibt, die als 

Schnittstelle für die unterschiedlichen Abteilungen im Unternehmen (etwa 

Rechtsabteilung, Controlling, Personalverrechnung) agiert. 

02

 Kein regelmäßiges Monitoring_Das zum Start der Auslandsentsen-

dung erstellte Konzept muss laufend aktualisiert werden. Wenn das nicht 

passiert und dann etwa das Finanzamt bei einer Steuerprüfung drauf-

kommt, dass man zwei Jahre im falschen Land Steuern bezahlt hat, kann 

das teuer werden. „Das kommt leider sehr oft vor, dass wir von Firmen im 

Nachhinein zum Sanieren von Auslandsentsendungen beauftragt werden.“ 

Icon berät aber lieber im Vorfeld – bevor der Mitarbeiter dann einmal weg 

ist.

Auslandsaufenthalte werden  

seit Jahren immer wichtiger –  

für die Firmen wird es aber  

immer schwieriger, Mitarbeiter  

dazu zu bewegen. 

Karl Waser

Steuerberater,  

Icon Wirtschaftstreuhand