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mit Unterstützung des Landes OÖ / Redaktion_Sabrina Kainrad

Beschlüsse des OÖ. Landtags_www.land-oberoesterreich.gv.at

Gesetzesbeschlüsse des Ö. Parlaments_www.parlament.gv.at

Wir haben wieder die letzten Sitzungen des Nationlrates und des 

Oö. Landtages verfolgt und bringen eine 

Auswahl der Beschlüsse

. 183 

Abgeordneten werden von fünf Parteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Pilz) 

in den Nationalrat in Wien entsendet, der Landtag in Linz setzt sich aus 

56 Abgeordneten von vier Parteien (ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne) zusammen.

GESETZE

durchGESETZt

UVP-Novelle

  25.10.2018

Bundesgesetz_

Änderung des 

Umweltverträglichkeitsprü-

fungsgesetzes 2000

Zustimmung_

ÖVP, FPÖ 

Die Reform der Umweltverträg-

lichkeitsprüfungen soll diese 

effizienter gestalten und insge-

samt beschleunigen. Es werden 

unter anderem die Rechte von 

Nichtregierungsorganisationen 

beschränkt. Ein Verein muss als 

Voraussetzung für die Parteistel-

lung mindestens 100 Mitglieder 

und ein Verband mindestens 

fünf Vereine umfassen. Zudem 

verlangt das Gesetz eine Liste 

der Mitglieder des Vereins mit 

Namen und Anschrift. Die 

entsprechende Anzahl ist der 

Behörde glaubhaft zu machen, 

es reiche auch die Vorlage durch 

einen Notar oder Wirtschafts-

prüfer. Umgesetzt werden durch 

die Novelle auch bestimmte 

EU-Vorgaben, so etwa die 

Aufnahme neuer Prüfbereiche 

wie Klimawandel oder Flächen-

versiegelung.

Reform der Gemeindeordnung

  LT OÖ, 8.11.2018

Gesetz_

Oö. Gemeinderechts-Novelle 2018

Zustimmung_

einstimmig – mit Ausnahme der Regelungen 

betreffenden der Verkleinerung der Gemeinderäte – diese 

wurden mehrheitlich beschlossen

Der Landtag beschloss eine Novelle der Gemeindeordnung 

und eine neue Gemeindeaufsicht. Die Zahl der Gemeinderäte 

wird ab der nächsten Wahl 2021 reduziert. Die Gemeinde-

prüfung wird neu aufgestellt. Eine Prüfergruppe soll zukünftig 

jährlich rund 40 Gemeinden überprüfen. Der Landesrech-

nungshof kritisiert, dass die Forderung nach mehr Kompeten-

zen für die Prüfungsausschüsse in den Gemeinden selbst fehle.

Erhöhung des Pflegegeldes

  LT OÖ, 8.11.2018

Initiativantrag_

Resolution an die Bundesregierung

Zustimmung_

ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne

Die Bundesregierung soll das Pflegegeld angesichts der Inflation 

evaluieren und alle Pflegegeldstufen entsprechend erhöhen. Im 

Regierungsprogramm des Bundes ist nun nur eine Erhöhung 

des Pflegegeldes ab Pflegestufe vier vorgesehen. Es müssten aber 

auch die unteren Stufen wertangepasst werden. Diese Anpassung 

betrifft vor allem die pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause 

gepflegt werden. Ältere Menschen erkranken mittlerweile häufi-

ger an Demenz, dies werde oft in den jeweiligen Pflegegeldeinstu-

fungen nicht ausreichend berücksichtigt.

Ethik- statt 

Religionsunterricht

  11.10.2018

Initiativantrag_

Resolution an die 

Bundesregierung

Zustimmung_

ÖVP, FPÖ

Die Bundesregierung soll für Schüler 

aller Schulstufen, die sich vom konfes-

sionellen Religionsunterricht abmelden, 

einen verpflichtenden Ethikunterricht 

einführen. Alle Schüler in Österreich, 

die einer gesetzlich anerkannten Kirche 

oder Religionsgemeinschaft angehö-

ren, müssen am Religionsunterricht 

teilnehmen. Ab 14 Jahren können sie 

sich davon aber abmelden.

Demokratische 

Mitbestimmung für 

Lehrlinge

  LT OÖ, 20.9.2018

Initiativantrag_

Resolution an die 

Bundesregierung

Zustimmung_

ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne

Die Bundesregierung soll für den Erhalt der 

Jugendvertrauensräte in bisheriger Form 

sowie ergänzend für eine Herabsetzung des 

aktiven Wahlalters zum Betriebsrat auf 16 

Jahre eintreten. Im aktuellen Regierungs-

programm ist zwar vorgesehen, das aktive 

Alter für Betriebsratswahlen zu senken –  

gleichzeitig soll aber der Jugendvertrauens-

rat abgeschafft werden.

Niedrigere Arbeitslosenversicherungsbeiträge 

für Selbstständige

  22.11.2018

Bundesgesetz_

Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes

Zustimmung_

ÖVP, FPÖ 

Selbstständige, die in die niedrigste Beitragsgrundlagen-Stufe (1.496,25 Euro) fallen, müssen 

monatlich nur noch 44,89 Euro in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen. Bisher 

waren es sechs Prozent oder 89,78 Euro. Die Regelung wird rückwirkend ab Juli 2018 gelten. 

ES