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ALLES WAS RECHT IST.

Besserer 

Schutz für 

Unternehmensdaten

Jedes vierte Unternehmen in Deutschland 

entdeckt im Laufe seiner Geschichte einen 

Fall von Datendiebstahl oder Verrat von 

Geschäftsgeheimnissen. Das ergab eine vom 

deutschen Bundeskriminalamt veröffentlichte 

Statistik, die Zahlen sind auf Österreich 

übertragbar. Mit der geplanten Novellierung des 

Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

 (UWG) 

wird man zukünftig besser dagegen 

vorgehen können.

Die Dunkelziffer bei Datendiebstahl oder Verrat von Geschäftsgeheim-

nissen ist wohl noch wesentlich höher als die offizielle Statistik. Häufig 

treten solche Fälle dann auf, wenn ein Mitarbeiter zur Konkurrenz wech-

selt. In Umsetzung einer EU-Richtlinie wird der Schutz von vertrauli-

chem Know-how und Geschäftsgeheimnissen wesentlich verbessert. Der-

zeit läuft im Parlament das Gesetzgebungsverfahren. Dieser Schutz soll 

einen fairen Wettbewerb gewährleisten und vor gesetzwidrigem Erwerb 

und der Nutzung sowie Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen wirk-

sam abschrecken. Ein Geschäftsgeheimnis wird nun als nicht allgemein 

bekannte oder zugängliche Information mit kommerziellem Wert defi-

niert. Geschäftsgeheimnisse liegen aber nur dann vor, wenn diese vom 

Inhaber durch besondere Maßnahmen geschützt werden. Jeder Unter-

nehmer sollte sich daher rechtzeitig überlegen, welche seiner Geschäftsda-

ten er gegen die unlautere Ausbeutung durch einen abtrünnigen Insider 

oder Industriespionage geschützt haben will. Genau für diese Daten soll-

ten dann die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Erwerb, 

Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses sind ohne Zu-

stimmung des Inhabers illegal. Effektiv durchgesetzt werden kann dieser 

Schutz mit Klagen auf Unterlassung und Beseitigung sowie Schadener-

satz. Mit einem eigenen Schnellverfahren (Erlassung einer Einstweiligen 

Verfügung) ist gewährleistet, dass derartige Prozesse von den Tätern nicht 

verzögert werden können. Im Gesetzesentwurf ist auch die Möglichkeit 

vorgesehen, eine Beschlagnahme und Herausgabe der rechtsverletzenden 

Produkte zu erreichen – das ist eine wesentliche Verbesserung zur jetzi-

gen Rechtslage. Denn sehr oft scheitern derzeit solche Ansprüche an der 

schwierigen Beweisführung, etwa weil der ehemalige Mitarbeiter seinen 

Laptop mitgenommen hat und etwaige Datentransfers ohne Zugriff auf 

diesen Laptop im Nachhinein nicht mehr bewiesen werden können.

Für Unternehmen bedeutet das: Der Datenschutz wird enorm wichtig. 

Nur wer jetzt seine Geschäftsgeheimnisse definiert und schützt, wird in 

Zukunft Datendiebstähle mit den neuen gesetzlichen Mitteln besser ver-

hindern können.

Kommentar 

von Gerald Waitz

Der 

Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz

 ist Experte im Wett-

bewerbsrecht. Waitz ist Partner der Linzer Kanzlei Waitz 

Rechtsanwälte GmbH, die Unternehmen und Unterneh-

merpersönlichkeiten im Wirtschafts- und Steuerrecht berät.