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Die klassische Wirtschaftskanzlei be-

treut zahlreiche Unternehmen. „Von der 

Gründung – manchmal leider bis zur In-

solvenz“, sagt SCWP-Rechtsanwalt und 

Partner Fritz Ecker. „Leider müssen wir 

sehr oft als Feuerwehr agieren, wenn eine 

Situation auftritt, die schon kritisch ist, 

weil davor keine Beratung in Anspruch 

genommen wurde“, sagt er. Gerade in 

diesen Krisensituationen würde sich her-

Welche Rechtsform soll ich wählen? Wie bereite ich mich auf einen möglichen 

Rückzug eines Miteigentümers vor? Für Gründer gilt es, zahlreiche rechtliche 

Rahmenbedingungen abzuklären. Welche Fehler es dabei zu vermeinden gilt, 

weiß man bei der SCWP Schindhelm. 

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HAB ICH RECHT?

ausstellen, dass bestimmte Eventualitäten 

vorweg nicht besprochen wurden. „Be-

stimmte Sachverhalte, die potentiell kon-

flikftbehaftet sind, müssen gleich bei der 

Gründung mitangesprochen und in guten 

Zeiten geregelt werden, damit es nicht ir-

gendwann ein böses Erwachen gibt“, sagt 

SCWP-Rechtsanwalt und Partner Christi-

an Pindeus. Um eben genau jenes zu ver-

meiden, gilt es, einige Punkte zu beachten.

Gewerberecht

„Manche Gründer haben gewerberechtliche 

Themen nicht am Radar und wissen nicht, dass 

sie unter Umständen auch eine entsprechende 

Gewerbeberechtigung beziehungsweise  Befähi-

gungsnachweise für die Ausübung der Tätigkeit 

brauchen“, sagt Pindeus, „mit einer rechtlichen 

Beratung einer Kanzlei oder bei der Wirtschafts-

kammer lässt sich das leicht verhindern.“

Markenrecht

Gründer bauen mit Herzblut ihre Marke für den 

Marktauftritt auf, investieren Zeit und Geld in auf-

wändige Brandings – bis sie merken, dass Name 

oder Logo gar nicht eintragungsfähig sind oder es 

bereits Mitbewerber gibt, die eine ähnliche Marke 

eingetragen haben. „Das ist leider kein Einzelfall, 

dann muss man wieder von vorne beginnen“, sagt 

Ecker, „wir empfehlen eine firmenbuchrechtliche 

Recherche vorab, auch eine österreichweite, eu-

ropaweite oder internationale Markenrecherche ist 

möglich und ratsam.“

 

Steuern

„Wir haben immer wieder Jungunternehmer, die als 

Rechtsform anfangs ein Einzelunternehmen wählen 

und dann aus Haftungsgründen oder bei der ersten 

Finanzierungsrunde zur GmbH wechseln wollen“, 

sagt Pindeus, „dabei passiert es oft, dass sie sich 

nicht die Frage stellen, wie sie ihr Einzelunterneh-

men in die GmbH einbringen und so tun, als hätten 

sie ihr Unternehmen von Beginn an als GmbH auf-

gebaut.“ Das kann letztlich auch fatale steuerliche 

Folgen haben. Ecker: „Man spricht dabei von einer 

kalten Einbringung, die dazu führen kann, dass 

stille Reserven aufgedeckt werden können, was 

zu einer entsprechenden Steuerbelastung beim 

Gründer führen kann.“ Dieser und weitere steuer-

liche Aspekte – wie etwa jener im Zusammenhang 

mit  Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen –  sollten 

bereits im Vorfeld abgeklärt werden.