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Jetzt ist es also da. Das neue Unternehmer-Schreckgespenst. Lange vorangekündigt und seit 25. Mai 

in Kraft. Die DSGVO. Geltend für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, also 

auch für niedergelassene Ärzte. Besonders geschützte Daten, wie Gesundheitsdaten, unterliegen 

dabei noch strengeren Bestimmungen. Mit einer gemeinsamen Beratung begleiten Rechtsanwalt 

Gerald Waitz und Allgemeinmediziner und Geschäftsführer von Izintu, Philipp Meng, 

niedergelassene 

Ärzte mit Paketlösungen

 auf dem Weg zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

DSGVO – EIN SCHWIERIGER PATIENT?

Der Arztbesuch. Meist mit etwas Unbehagen 

wartet man auf den Aufruf. Halt! Darf man 

überhaupt noch namentlich aufgerufen werden? 

Oder muss man schon beim Eintreffen eine 

Nummer ziehen, um anonym- ähhh pseudo-

nymisiert zu werden? So heftig kommt es doch 

nicht. „Auf den ersten Blick macht sich die DS-

GVO für Patienten wenig bemerkbar. Die Kom-

munikation wird sich aber sicher verändern. Die 

Übermittlung von unverschlüsselten E-Mails ist 

nicht zulässig. Telefonische Auskünfte sind nur 

unter strengen Auflagen möglich, nämlich nur 

wenn die Identität des Anrufers zweifelsfrei ge-

klärt ist“, erklärt Meng. 2013 gründete er Izintu, 

ein IT-Dienstleistungsunternehmen für nie-

dergelassene Ärzte. Gemeinsam mit dem Team 

von Waitz-Rechtsanwälte als IT-Rechtsexperten, 

wird nun eine umfassende juristische, informa-

tive und medizinische Beratung für die Um-

setzung der DSGVO in Arztpraxen angeboten. 

Doch was gilt es alles zu beachten? Die wichtigs-

ten Behandlungsschritte für den Datenschutz in 

einer Ordination auf einen Blick.

#1

 Der Behandlungsplan 

des Datenschutzes oder

Der Weg zur DSGVO-

konformen Praxis

Zu Beginn ist es notwendig, sich einen Über-

blick über alle Daten, die in der Praxis verarbei-

tet werden (wie Patienten-, Mitarbeiter- oder 

Lieferantendaten) zu verschaffen. Gibt es für 

jede Datenverarbeitung eine rechtliche Grund-

lage? Sind ausreichende Maßnahmen gegen 

unbefugten Zugriff, Entwendung oder Zerstö-

rung der Daten – elektronisch und in Papier-

form – wie etwa durch Passwörter oder Akten-

vernichter, gesetzt worden? Wenn ein Dritter 

beauftragt wurde die Daten zu verarbeiten, wie 

etwa ein Anbieter der Ordinationssoftware, ein 

Steuerberater oder die externe Buchhaltung, 

dann muss ein datenschutzrechtlicher Vertrag 

geschlossen werden. Auch der Webauftritt 

muss überprüft werden. „Eine Praxis DSGVO-

konform umzugestalten kann sehr aufwändig 

und zeitintensiv sein. Wir können mit unseren 

drei unterschiedlichen Beratungspaketen die 

Ärzte gut unterstützen. Izintu verschafft sich 

bei einer Praxisbegutachtung einen Überblick 

direkt vor Ort und unterstützt bei der techni-

schen Prozessgestaltung. Die rechtliche Vorer-

hebung und DSGVO-konforme Umsetzung 

der Datenverarbeitung wird von unserer Kanz-

lei aus anwaltlicher Sicht begleitet“, so Waitz. 

#2

 Die Anamnese der 

Ordinationsprozesse oder 

Die Dateninventur

„Ärzte verarbeiten Gesundheitsdaten, welche 

unter „sensible Daten“ fallen. Die DSGVO 

stellt hier besondere Anforderungen zum 

Schutze dieser Daten“, erklärt Waitz. Doch wie 

soll bei der Fülle an Datenmengen am besten 

vorgegangen werden? Zuerst einmal katego-

risch: Für Ordinationen sind die Kategorien 

Patienten, Mitarbeiter und Lieferanten und 

Vertreter typisch. Ausgehend von dieser Ein-

teilung können die involvierten Systeme und 

Prozesse (etwa Ordinationssoftware, Karteikar-

tensystem, Befunde) aufgelistet und dann die 

Details (etwa Kontaktdaten, Diagnosen, Versi-

cherungsdaten) der personenbezogenen Daten 

erfasst werden. 

#3 

Die Befundbesprechung 

der Dateninventur oder 

Das Verarbeitungsverzeichnis

 

Mit der DSGVO entfällt die Meldepflicht an 

die Datenschutzbehörde, jedoch wird das Füh-

ren eines Verarbeitungsverzeichnisses verlangt. 

Dieses muss im Anlassfall vorgelegt werden. 

Dabei muss der Verantwortliche, in diesem Fall 

der Arzt, angeben, für welchen Zweck er die 

Daten verarbeitet und unter welchen Katego-

rien diese verarbeitet werden. „Wir bieten den 

Ärzten nach der DSGVO konformen Umset-

zung der Praxis zusätzlich auch laufende Bera-

tung an. Damit können sie sich sofort melden, 

wenn Probleme auftauchen: Wenn eine Ver-

waltungsstrafe verhängt wird oder Ansprüche 

Redaktion_Katharina Ecker     Fotografie_Mario Riener   Illustrationen_Alexandra Auböck

von links: Philipp Meng / 

Allgemeinmediziner und 

Geschäftsführer von 

Izintu und Gerald Waitz / 

Rechtsanwalt und  

IT-Rechtsexperte