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mit Unterstützung des Landes OÖ / Redaktion_Sabrina Kainrad

Beschlüsse des OÖ. Landtags_www.land-oberoesterreich.gv.at

Gesetzesbeschlüsse des Ö. Parlaments_www.parlament.gv.at

Lehrberuf für den 

Pflegebereich 

  LT OÖ, 17.5.2018

Initiativantrag_Resolution an 

die Bundesregierung

Zustimmung_ÖVP, FPÖ, 

SPÖ, Grüne

Die Bundesregierung soll die Einfüh-

rung eines eigenen Lehrberufs für den 

Pflegebereich prüfen. In den kommenden 

Jahren werden in Oberösterreich mehr 

als 700 zusätzliche Pflegekräfte alleine im 

stationären Altenpflegebereich benötigt. 

Um den steigenden Fachkräftemangel 

bewältigen zu können, gelte es, auch über 

neue Wege und Alternativen nachzuden-

ken. Viele junge Menschen würden sich 

für eine Ausbildung im Pflegebereich in-

teressieren. Im Alter zwischen 15 und 17 

Jahren, wo die allermeisten Jugendlichen 

ihre Berufsentscheidung treffen, ist aktuell 

aber keine Pflegeausbildung möglich. 

Vorbild könne die Schweiz sein, dort ist 

die Fachfrau/der Fachmann Gesundheit 

die dritt-beliebteste Lehre, 400 junge 

Menschen werden jährlich ausgebildet. 

Aufgrund der hohen psychischen  

Belastung im Pflegebereich müsse auf 

den Entwicklungsgrad der Jugendlichen 

Rücksicht genommen und ein dauerhaf-

ter Kontakt mit Sterbenden vermieden 

werden. Eine Möglichkeit dafür wäre die  

Gestaltung der Ausbildung über  

Module.

Stärkung des 

Bestbieterprinzips 

  NR, 20.4.2018

Bundesgesetz_

Vergaberechtsreformgesetz 2018

Zustimmung_ÖVP, SPÖ, 

FPÖ, Neos

Die Reform soll Vergabeverfahren 

modernisieren sowie vereinfachen und 

das Bestbieterprinzip stärken, außerdem 

müssen EU-Vorgaben umgesetzt wer-

den. Es sollen zukünftig mehr Aufträge 

der öffentlichen Hand nach dem Best-

bieterprinzip und nicht allein nach dem 

günstigsten Preis vergeben werden. 
Qualitätskriterien müssen jedenfalls bei 

der Ausschreibung personenbezogener 

Dienstleistungen im Gesundheits- und 

Sozialbereich, von Gebäudereinigungs- 

und Bewachungsdienstleistungen, bei 

der Beschaffung von Lebensmitteln so-

wie bei Verkehrsdiensten im öffentlichen 

Straßenpersonenverkehr berücksichtigt 

werden. Ausgenommen sind Personen-

beförderungen per Bahn und U-Bahn. 
Das Gesetz kann nur in Kraft treten, 

wenn auch die Bundesländer zustim-

men.

Mehr Mittel aus dem Universitätsbudget 

für die Johannes Kepler Universität

  LT OÖ, 12.4.2018

Initiativantrag_Resolution an die Bundesregierung

Zustimmung_ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne

Die JKU dürfe im Rahmen der Verhandlungen zur Neuaufteilung des österreichischen Uni-

versitätsbudgets bei der Budgetzuteilung nicht benachteiligt werden und soll einen gerechten 

Anteil am Zuwachs des Gesamtbudgets erhalten. Man wolle eine zukunftsfähige Weiter-

entwicklung der JKU und konkret vor allem im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich 

den Ausbau des Angebotes an Lehrstühlen und Studienplätzen sicherstellen. Das öffentliche 

Unibudget für 2019 bis 2021 wurde um 1,35 Milliarden Euro auf 11,07 Milliarden Euro auf-

gestockt, die JKU drohe aber davon nicht zu profitieren und bei der Neuverteilung der Mittel 

benachteiligt zu werden. 
Es sei eine Steigerung von 40 bis 60 Millionen Euro vom Bund notwendig, um die Forscher 

in Oberösterreich zu halten, bis zu 40 weitere Lehrstühle zu schaffen und die angestrebte 

Forschungsquote von 4 % zu erreichen.

Geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge 

  NR, 22.3.2018

Bundesgesetz_Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes

Zustimmung_ÖVP, FPÖ

Ab Juli zahlen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gehalt zwischen 1.381 und 1.948 Euro 

geringere beziehungsweise gar keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr: 0% bei einem 

Monatseinkommen bis 1.648 Euro (derzeit 1.381 Euro), 1% bei einem Monatseinkommen 

zwischen 1.648 und 1.798 Euro (derzeit 1.381 bis 1.506 Euro), 2% bei einem Monatseinkom-

men zwischen 1.798 und 1.948 Euro (derzeit 1.506 und 1.696 Euro). Erst darüber wird der 

normale Beitragssatz von 3% fällig. Laut Sozialministerium werden von dieser Maßnahme im 

Jahresschnitt 450.000 Personen profitieren, die durchschnittliche jährliche Entlastung wurde mit 

311 Euro berechnet – macht insgesamt 140 Millionen Euro weniger an Beiträgen.

Steuerentlastung

  NR, 21.3.2018

Bundesgesetz_Änderung

 des Umsatzsteuergesetzes 1994

Zustimmung_ÖVP, FPÖ, Neos

Tourismusbetriebe werden steuerlich entlas-

tet: Die Mehrwertsteuer auf Nächtigungen 

wird von 13 % auf 10 % gesenkt. Das soll 

den Tourismusbetrieben jährlich 120 Mil-

lionen Euro sparen und 30.000 Betrieben 

zugutekommen.

GESETZE

Was ist in den vergangenen Monaten im Parlament in Wien 

und im Landhaus in Linz passiert? Womit haben sich die 

Abgeordneten beschäftigt? Wir durchforsten die letzten 

Sitzungen und bringen eine 

Auswahl der Beschlüsse

.

durchGESETZt