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Unser Service für Sie:
- Gebäudereinigung (Meisterbetrieb)
- Außen- und Grünanlagenpflege
- Gartengestaltung
- Winterdienst
oniere wie ein Marktplatz. Dazu Be-
ham: „Das ist in etwa so, als ob ich
mir in einem heruntergekommenen,
verruchten Pub einen Auftragskiller
suche. Dort brauche ich allerdings
einen Bekannten, der wiederum mich
bekannt macht. Das Problem ist dann,
dass es immer ein Graubereich ist,
dort zu ermitteln. Dafür braucht man
eine Art Undercover-Agent.“ Für die
Unternehmen selbst ist es oft eine Si-
cherheitsstrategie, sich mit den neu-
esten Trends und Tricks vertraut zu
machen, wie Overeem sagt: „Unsere
IT-Experten bewegen sich natürlich
ganz gezielt auf solchen Plattformen
und scannen die Vorgänge, um ge-
wappnet zu sein.“ So eine Recherche
kann eben auch helfen, um Angriffe
zu identifizieren, erklärt Beham: „Wir
hatten schon Projekte, bei denen wir
während einer Ermittlung bei einer
Darknet-Recherche sahen, dass im-
mer wieder das gleiche Unternehmen
attackiert wurde. Wir fanden heraus,
dass im Darknet ein Kopfgeld auf diese
Firma ausgesetzt war.“ Die Täter auch
ausfindig zu machen, ist eine diffizile
Angelegenheit, da im Darknet und in
sogenannten Tor-Netzwerken (Netz-
werk zur Anonymisierung von Ver-
bindungsdaten) viel Verschleierungs-
potential gegeben ist. „Ein Hacker,
der über ein Tor-Netzwerk nach dem
Zwiebelschalensystem seine Spuren
verschleiert, ist für eine normale Er-
mittlungsstelle nicht identifizierbar“,
so Beham, „Das ist schwer nachvoll-
ziehbar und nahezu unmöglich, da-
rüber Kontrolle zu bekommen. Der
klassische Bankräuber wird ziemlich
wahrscheinlich gefasst, genau wie der
Drogendealer. Für Cyberkriminelle je-
doch ist es aus derzeitiger Sicht noch
ein Schlaraffenland. Wenn sie es gut
machen, werden Computerkriminelle
mit hohem Wissen Ermittlern einfach
ausweichen.“ Die Schwierigkeit, Täter
tatsächlich dingfest zu machen, be-
stätigt auch Overeem: „Unmöglich ist
es aber nicht. Wir sind dabei durchaus
erfolgreich und arbeiten mit Spezia-
listen bei der Polizei zusammen.“
Neue EU-Datenschutz-
grundverordnung
Was bedeutet in diesem Kontext die
neue
EU-Datenschutzgrundverord-
nung (DSGVO) für die Cybersicherheit
eines Unternehmens? „Die DSGVO
verlangt in vielen Fällen einen Daten-
schutzbeauftragten. Dieser kümmert
sich darum, dass digitale Prozesse
sicherer werden und somit auch Kun-
den- und Mitarbeiterdaten geschützt
werden. Die dort eingesetzten Techni-
ken sichern auch Produktwissen und
Betriebsgeheimnisse ab. Es zwingt
Unternehmen zum Datenschutz, der
bisher eher stiefmütterlich behandelt
wurde. Allerdings muss man trotzdem
aufpassen, denn es ist eine Parallel-
disziplin: Nur, weil ich mich um Cy-
ber Security kümmere, habe ich noch
keinen Datenschutz betrieben“, so
Beham. Auf jeden Fall bringt es einen
Wettbewerbsvorteil für europäische
und somit österreichische Unterneh-
men, weil es eine Einheitlichkeit des
Datenschutzes in ganz Europa er-
möglicht. Es sei ein Zusammenspiel
von mehreren Gesetzen (DSGVO und
NIS, dem Netz- und Informationssi-
cherheitsgesetz), die für die Datensi-
cherheit von Unternehmen gut sind,
da nun höhere Sicherheitsrichtlinien
eingehalten werden müssen. „In den
Gesetzen ist definiert, dass ich meine
kritischen IT-Infrastrukturen besser
absichern muss. Alleine das wird uns
enorm helfen, weil viele Unternehmen
über kritische Infrastrukturen auch
einmal gehackt werden. Natürlich
wird noch nicht alles verhindert wer-
den können, weil ich mich als kleines
Unternehmen gar nicht so gut absi-
chern kann, aber es wird schwieriger
gemacht, da die ‚Low-hanging-fruits’
beseitigt werden“, so Roth._