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Welche Fehler machen junge Gründer beim Start ihres Unternehmens immer wieder? 

Eine 

Rechtsanwältin, ein Bankberater, der Sprecher der Unternehmensberater und 
der Berufsgruppensprecher der Buchhalter
 nennen jeweils drei Punkte, auf die bei der 
Unternehmensgründung besonders geachtet werden sollte. 

DIE NO-GOS DER

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

REDAKTION_ SABRINA KAINRAD

KREATIV DIREKTION_ALEXANDRA AUBÖCK

FOTOGRAFIE_WILDMOSER-MANHART: STEFAN GERGELY / 

PREINFALK: PRIVAT / WINKLER: TRESCON / LEMMERER: PRIVAT

ILLUSTRATION_JASMIN TANZER

01

 Kein rechtzeitiger Schutz 

von Immaterialgüterrechten
Die Bedeutung vom Immaterialgüter-
recht – also der Schutz von Erfindun-
gen, Marken und Designs – ist nicht 
für jedes Unternehmen gleich relevant, 
wird aber in Zeiten von Onlineauftritten, 
wo viel über Bilder passiert, immer 
wichtiger. Wenn ein Unternehmer ein-
mal eine Marke aufgebaut hat, möchte 
er diese später nicht ändern. Daher 
soll er im Vorfeld prüfen, ob die Marke 
frei ist oder ob es Überschneidungen, 

Ähnlichkeiten oder Verwechslungspro-
bleme geben könnte und rechtzeitig 
Schutz beantragen. 

02

 Fehlende gewerberechtliche 

Genehmigungen

Je nachdem, welche Geschäftstätig-

keit ein junger Gründer plant, sind 
dafür verschiedene gewerberechtliche  

Genehmigungen notwendig, ohne de-
nen er nicht starten darf. Bei Einzel-
unternehmen muss der Unternehmer 
selbst den erforderlichen Befähi-
gungsnachweis haben, Gesellschaften 
müssen einen gewerberechtlichen 
Geschäftsführer bestellen. 

03

 Keine sorgfältige

Ausgestaltung der AGB
Wenn ein Unternehmen AGB ver-

wendet, dann sollte sich der Gründer 
deren Ausgestaltung passend zum 
Geschäftsmodell überlegen und nicht 
mit Copy und Paste universelle AGB 
verwenden. Später gehören AGB 
regelmäßig überprüft und eventuellen 
Firmenveränderungen angepasst. Un-
ternehmer tendieren tendenziell dazu, 

zu weitreichende Haftungsausschlüsse 

vorzunehmen, die bei einem Streitfall 
nicht halten würden. 

Katharina

Wildmoser-Manhart

Rechtsanwältin, Partnerin,
Wildmoser/Koch & Partner
Rechtsanwälte 

04

 Mangelhaftes Unternehmens-

konzept und kein nachhaltiges 

Geschäftsmodell
Eine Geschäftsidee alleine schafft noch 
kein Geschäftsmodell. Das Unter-
nehmenskonzept braucht eine klare 

Aussage, wie der Unternehmer es 
schafft, dass Kunden bereit sind, für 
das Produkt oder die Dienstleistung 
etwas zu bezahlen, und wenn diese 

wiederholt zahlen, ist es ein nachhalti-
ges Geschäftsmodell. 

05

 Keine belastbare 

Finanzierungsstruktur
Die Finanzierungsplanung ist die wich-
tigste Grundlage für den Erfolg. In der 
Regel haben junge Gründer zu wenig 
Eigenkapital. Vor dem Unternehmens-

start muss der Kapitalbedarf ermittelt 
und dann die Finanzierung gesichert 

werden. Die Bank ist dabei nicht nur 
möglicher Ansprechpartner für Kredite, 

sondern hilft auch, passende Förder-
möglichkeiten zu finden.

06

 Mangelnder Unternehmergeist

Stichwort Entrepreneurship: Wenn 
jemand eine Idee für eine Gründung 
hat, aber dafür nicht ausreichend 
brennt, dann funktioniert es nicht. 
Hilfreich dagegen ist jedes Netzwerk, 
der Austausch mit verschiedenen 
Menschen. Es ist ratsam, bei einem 
Bank-Beratungsgespräch noch einen 
unabhängigen Dritten mitzunehmen, 
der im Anschluss ein objektives Feed-
back geben kann.

Robert Preinfalk

Zielgruppenbetreuer 

Jungunternehmer, 

Raiffeisenlandesbank
Oberösterreich