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In gut einem halben Jahr, am 25. Mai 2018, tritt die Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und wird EU-weit gültig. Die
Verordnung regelt den sorgsamen Umgang mit personenbezogenen
Daten. Unternehmen müsen technische und organisatorische Si-
cherheitsmaßnahmen treffen, um Datenschutz und Transparenz der
Datenverarbeitung zu gewährleisten. Diese seien laut Gerald Silber-
humer, Leiter der Digitalisierung in der Wirtschaftskammer Ober-
österreich (WKOÖ), keine Hexerei: „Es sind viele selbstverständliche
Dinge rechtlich normiert worden, die im Interesse von Kunden und
Mitarbeitern schon immer eine Selbstverständlichkeit sein sollten.“
Die Unternehmen sollten die DSGVO daher als Chance sehen, indem
sie sich durch einen guten Datenschutz als vertrauenswürdige Part-
ner positionieren können. Die WKOÖ veranstaltet im Herbst für die
Betriebe eine Reihe von Informationsveranstaltungen, bei denen es
einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gibt.
„Mit dem
Digitalisierungskompass
bringen wir das Thema
Digitalisierung in die
breite Masse der Kl
ein-
und Mittelbetriebe und
können ihnen die viel
en
Möglichkeiten aufzeigen.“
ANGELIKA
SERY-FROSCHAUER
Vizepräsidentin, WK
OÖ
Orientierung über das umfangreiche
Thema Digitalisierung verschaffen und
bekommen einen Leitfaden für die Erstel-
lung ihrer Digitalisierungsstrategie. Die
WKOÖ freut sich über regen Zuspruch,
der Kompass wird von monatlich rund
2.000 Nutzern verwendet. Beim Kompass
werden die vier Wettbewerbsstrategien
„Onlinemarketing“, „Prozesssteuerung“,
„Kundennutzen“ und „Geschäftsmodell“
unterschieden. Während die Betriebe
beim Onlinemarketing bereits sehr weit
seien, müsse noch einiges bei der Prozess-
optimierung bis hin zu den Geschäftsmo-
dellinnovationen getan werden, so Gerald
Silberhumer, Leiter der Digitalisierung in
der WKOÖ. Der Digitalisierungskompass
gibt den Unternehmern nach wenigen
Fragen eine Empfehlung, welche der vier
Strategien für das eigene Unternehmen
die passende ist._
Datenschutz durch Technikgestaltung und
datenschutzfreundliche Voreinstellungen einführen
Nominierung eines Datenschutzbeauftragten
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
(Zweck, betroffene Personen)
DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK