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In gut einem halben Jahr, am 25. Mai 2018, tritt die Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und wird EU-weit gültig. Die 
Verordnung regelt den sorgsamen Umgang mit personenbezogenen 
Daten. Unternehmen müsen technische und organisatorische Si-
cherheitsmaßnahmen treffen, um Datenschutz und Transparenz der 
Datenverarbeitung zu gewährleisten. Diese seien laut Gerald Silber-
humer, Leiter der Digitalisierung in der Wirtschaftskammer Ober-
österreich (WKOÖ), keine Hexerei: „Es sind viele selbstverständliche 
Dinge rechtlich normiert worden, die im Interesse von Kunden und 
Mitarbeitern schon immer eine Selbstverständlichkeit sein sollten.“ 
Die Unternehmen sollten die DSGVO daher als Chance sehen, indem 
sie sich durch einen guten Datenschutz als vertrauenswürdige Part-
ner positionieren können. Die WKOÖ veranstaltet im Herbst für die 
Betriebe eine Reihe von Informationsveranstaltungen, bei denen es 
einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gibt.

„Mit dem 

Digitalisierungskompass

 

bringen wir das Thema

 

Digitalisierung in die

 

breite Masse der Kl

ein- 

und Mittelbetriebe und

 

können ihnen die viel

en 

Möglichkeiten aufzeigen.“

ANGELIKA 

SERY-FROSCHAUER

Vizepräsidentin, WK

Orientierung über das umfangreiche 

Thema Digitalisierung verschaffen und 

bekommen einen Leitfaden für die Erstel-
lung ihrer Digitalisierungsstrategie. Die 
WKOÖ freut sich über regen Zuspruch, 
der Kompass wird von monatlich rund 
2.000 Nutzern verwendet. Beim Kompass 
werden die vier Wettbewerbsstrategien 

„Onlinemarketing“, „Prozesssteuerung“, 
„Kundennutzen“ und „Geschäftsmodell“ 

unterschieden. Während die Betriebe 
beim Onlinemarketing bereits sehr weit 
seien, müsse noch einiges bei der Prozess- 
optimierung bis hin zu den Geschäftsmo-
dellinnovationen getan werden, so Gerald 
Silberhumer, Leiter der Digitalisierung in 
der WKOÖ. Der Digitalisierungskompass 
gibt den Unternehmern nach wenigen 
Fragen eine Empfehlung, welche der vier 
Strategien für das eigene Unternehmen 
die passende ist._ 

Datenschutz durch Technikgestaltung und 
datenschutzfreundliche Voreinstellungen einführen

Nominierung eines Datenschutzbeauftragten

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 
(Zweck, betroffene Personen)

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK