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Erwartungshaltung im 

Vorfeld definieren

Die Unternehmensbewertung sei im 
Vergleich zur Vergangenheit ein pla-
nungsaktiverer Prozess geworden. 

„Die Zukunftsplanung spielt mittler-

weile eine wesentlich größere Rolle “, 

sagt der betriebswirtschaftlich spezia-
lisierte Unternehmensberater Manfred 
Stallinger. 

Für die Herangehensweise an die 

Unternehmensbewertung nennt 
Stallinger sechs Punkte:

Analyse der Businesspläne
Quantifizieren der bewertungs-
relevanten Risiken
Erstellen unterschiedlicher 
Szenarien
Analyse und Beurteilung der 
Kapitalstruktur
Erstellen von Bewertungsmodellen 
nach Discounted Cashflow

Erarbeitung von Bewertungs-
bandbreiten abhängig von der 
Struktur der Transaktion

Aufpassen müsse man im Hinblick 
auf kontinentale Unterschiede: „Bei 
einem Markt mit völlig anderen Rah-
menbedingungen muss man anders 

vorgehen.“ 

Unternehmensberater 

würden im Unterschied zu den Steu-

erberatern den Firmenwert umfang-
reicher betrachten und mit ihnen für 
die genauen Betriebskennzahlen zu-
sammenarbeiten. „Wenn man nicht 
nur ein 08/15-Ergebnis haben will, 
muss man im Vorfeld die Erwartungs-
haltung für das Ergebnis definieren“, 
sagt Stallinger. So solle etwa bei einer 
Berechnung für einen Verkauf nicht 
nur die Entwicklung des zu verkau-
fenden Unternehmens analysiert wer-
den, sondern auch die sich durch den 
Verkauf ergebenden Synergien. Ver-
käufer müssten sich die Frage stel-
len, wofür der potentielle Käufer das 
Unternehmen braucht. „Da bekommt 
man plötzlich ganz andere Werte.“ 

Manfred Stallinger

Geschäftsführender Gesellschafter, ecc 
Ecocare Wirtschaftsberatung

Schwieriger Blick 

in die Glaskugel

Start-up-Gründer würden bei der Suche 
nach Investoren nicht vordergründig da-
ran denken, wie viel ihr Unternehmen 
wert sei, sondern daran, wie viel Kapital 
sie bräuchten und wie viele Unterneh-
mensanteile sie dafür hergeben wollen 
oder auch müssen, so der Steuerberater 
und Wirtschaftsprüfer Thomas Böhm. In 
Start-up-Shows werde auf die Komplexi-
tät einer Unternehmensbewertung nicht 
eingegangen, in der Praxis werde im 
Regelfall nicht ohne vorgelagerte Due-
Diligence-Prüfung investiert. Im Rahmen 
einer schnellen Schätzwertverprobung 
orientiere man sich an nachhaltigen 
jährlichen Umsatz- und Gewinnbeträ-
gen und setze diese ins Verhältnis zum 
ausgerufenen Unternehmenswert: Wie 
viele anteilige Jahresgewinne wollen die 
Gründer?

Es gibt ein Fachgutachten zur Unterneh-
mensbewertung von der Kammer der 
Wirtschaftstreuhänder, das die Regeln 
zur Bewertung eines Unternehmens 
festlegt, nach welchen jeder Steuerbera-
ter vorzugehen hat. 

Ein Gutachten besteht im 

Wesentlichen aus vier Teilen: 

01 Erläuterung der Methodik, 

02 Analyse des Unternehmens 

     sowie der Planungsrechnung 

03 Bewertung und 

04 Verplausibilisierung mit 

     anderen Methoden. 

In der Start-up-Phase kann man den 
Wert eines Unternehmens schwerer be-
urteilen: „Bei Start-ups ist der Blick in 
die Glaskugel viel schwieriger.“ Es gibt 
noch wenig aussagekräftige Zahlen aus 
der Vergangenheit, mit deren Hilfe man 
die zukünftige Entwicklung verplausi-
bilisieren könnte. Start-ups befinden 
sich oft noch in einer Verlustphase, bei 
den Planungszahlen gibt es extreme 
Sprünge bei den Umsätzen. Investoren 
würden sich häufig rein aufgrund der 
Innovativität des Produktes und des zu 
erwartenden Wachstums beteiligen. Im 

Zuge der Erstellung einer konkreten Be-

wertung eines Start-ups hilft man sich 
durch die Unterteilung der Zukunft in 
verschiedene Phasen. Besonderes Au-
genmerk müsse man auch auf die mit 

einem Start-up verbundenen Risiken le-
gen. „Letztendlich können verschiedene 
Gutachter bei Start-ups zu verschiede-
nen Werten kommen, im Regelfall wird 
der Unternehmenswert als Bandbreite 
angegeben“, sagt Böhm. Die Wertent-

wicklung von Start-ups kann rasant 
nach oben gehen und die Zukunftsvor-

stellungen der Gründer beziehungswei-
se Investoren können auseinanderdrif-
ten. Vor diesem Hintergrund rät Böhm 
allen Gründern, im Gesellschaftsvertrag 
mit einer fix verankerten Berechnungs-
formel für Exit-Szenarien eines Gesell-
schafters vorzusorgen. 

Thomas Böhm

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, 
Geschäftsführer „böhm und partner 
Steuerberater“

Es ist keine 
Schande zu 

fallen, nur 

liegenzublieben und

 

nicht weiterzugehen

Manfred Stallinger

Es gilt, die 

Balance

 

zwischen Chancen

 

und Risiken zu finden

 

und schrittweise

 

weiterzukommen.

 

Thomas Böhm