ALLES WAS RECHT IST.
Hoffnung für
Frankenkreditnehmer
Rund 100.000 Haushalte in Österreich verfügen nach wie vor
über Fremdwährungskredite (etwa 21 Milliarden Euro.) Vie-
le versuchten bereits, gegen Beratungsfehler vorzugehen
– meist mit überschaubarem Erfolg. Ein aktuelles Urteil des
Handelsgerichtes Wien macht nun vielen Kreditnehmern
doch wieder Hoffnung.
Viele Klagen von geschädigten Kreditnehmern waren in
der Vergangenheit zum Scheitern verurteilt. Hauptgrund:
Etwaige Beratungsfehler bei der Vergabe von Fremdwäh-
rungskrediten liegen meist lange zurück.
Eine Wende könnte nun ein aktuelles Urteil des Handelsge-
richtes Wien (62 Cg 7/16s) bringen, das bereits rechtskräf-
tig ist. Einem Unternehmensberater aus Oberösterreich
wurde ein Frankenkredit als Pensionsmodell verkauft.
Beim Gespräch mit seinem Finanzberater im Jahr 2013 war
auch die Stützung des Wechselkurses durch die Schwei-
zer Nationalbank bei 1 EUR = 1,20 SFR und die Tatsache,
dass diese Stützung wieder aufgegeben werden kann, ein
Thema. Was mit großer Wahrscheinlichkeit passieren wird,
wenn die Schweizer Nationalbank die Stützung des Kurses
aufhebt – das wurde mit dem Kunden jedoch nicht erörtert.
Für Experten sei bereits damals klar gewesen, dass es im
Falle der Aufhebung der Stützung zu massiven Kursrut-
schen kommen werde, so das Gericht. Die einzige verläss-
liche Absicherung gegen dieses Risiko sei eine Konver-
tierung des Kredites in Euro zum damaligen Wechselkurs
(1,20) gewesen. Auch darüber hat der Finanzberater den
RECHT UND STEUERN
AUS EINER HAND.
Am Winterhafen 4, 4020 Linz
0732 77 37 02
office@wo-ra.at
www.wo-ra.at
Kunden damals nicht aufgeklärt. Er erwähnte nur beiläu-
fig die Möglichkeit der Konvertierung und erweckte beim
Kunden sogar den Eindruck, eine Konvertierung sei nicht
erforderlich, weil der Wechselkurs von 1,20 ohnehin durch
die Schweizer Nationalbank abgesichert sei. Der Kredit des
Kunden wurde im Herbst 2016 fällig. Der Differenzschaden
zwischen dem Wechselkurs von 1,20 und dem tatsächlichen
Kurs bei Fälligkeit betrug rund 30.000 Euro.
Das Gericht bejahte den Beratungsfehler und sprach dem
geschädigten Kunden Schadenersatz in Höhe von 30.000
Euro zu. Der geschädigte Kunde hat das Geld bereits erhal-
ten. Es ist – soweit ersichtlich - das erste Urteil in Öster-
reich, aufgrund dessen rund um die Vorfälle vom 15. Jänner
2015 (Aufhebung der Stützung des Wechselkurses bei 1,20)
ein Kunde von einem Finanzberater tatsächlich Schaden-
ersatz erhalten hat. Eine Reihe weiterer Geschädigter hat
sich zum Interessensverein Frankenfrei (frankenfrei.at)
zusammengeschlossen und bietet Unterstützung für in
ähnlicher Weise geschädigte Kreditnehmer an._
Kommentar
von Gerald Waitz.
Der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz ist Experte
für
Fremdwährungskredite. Er erwirkte kürzlich
beim Handelsgericht Wien ein Musterurteil, das vielen
Geschädigten helfen könnte. Die Geschädigten-Initiative
frankenfrei.at hat Waitz daraufhin als Vertrauensanwalt
eingesetzt.