ALLES WAS RECHT IST.

Hoffnung für 

Frankenkreditnehmer

Rund 100.000 Haushalte in Österreich verfügen nach wie vor 

über Fremdwährungskredite (etwa 21 Milliarden Euro.) Vie-

le versuchten bereits, gegen Beratungsfehler vorzugehen 

– meist mit überschaubarem Erfolg. Ein aktuelles Urteil des 

Handelsgerichtes Wien macht nun vielen Kreditnehmern 

doch wieder Hoffnung.

Viele Klagen von geschädigten Kreditnehmern waren in 
der Vergangenheit zum Scheitern verurteilt. Hauptgrund: 
Etwaige Beratungsfehler bei der Vergabe von Fremdwäh-
rungskrediten liegen meist lange zurück. 

Eine Wende könnte nun ein aktuelles Urteil des Handelsge-
richtes Wien (62 Cg 7/16s) bringen, das bereits rechtskräf-
tig ist. Einem Unternehmensberater aus Oberösterreich 
wurde ein Frankenkredit als Pensionsmodell verkauft. 
Beim Gespräch mit seinem Finanzberater im Jahr 2013 war 
auch die Stützung des Wechselkurses durch die Schwei-
zer Nationalbank bei 1 EUR = 1,20 SFR und die Tatsache, 
dass diese Stützung wieder aufgegeben werden kann, ein 

Thema. Was mit großer Wahrscheinlichkeit passieren wird, 

wenn die Schweizer Nationalbank die Stützung des Kurses 
aufhebt – das wurde mit dem Kunden jedoch nicht erörtert. 
Für Experten sei bereits damals klar gewesen, dass es im 
Falle der Aufhebung der Stützung zu massiven Kursrut-

schen kommen werde, so das Gericht. Die einzige verläss-
liche Absicherung gegen dieses Risiko sei eine Konver-
tierung des Kredites in Euro zum damaligen Wechselkurs 
(1,20) gewesen. Auch darüber hat der Finanzberater den 

RECHT UND STEUERN

AUS EINER HAND.

Am Winterhafen 4, 4020 Linz

0732 77 37 02

office@wo-ra.at

www.wo-ra.at

Kunden damals nicht aufgeklärt. Er erwähnte nur beiläu-
fig die Möglichkeit der Konvertierung und erweckte beim 
Kunden sogar den Eindruck, eine Konvertierung sei nicht 
erforderlich, weil der Wechselkurs von 1,20 ohnehin durch 
die Schweizer Nationalbank abgesichert sei. Der Kredit des 
Kunden wurde im Herbst 2016 fällig. Der Differenzschaden 
zwischen dem Wechselkurs von 1,20 und dem tatsächlichen 
Kurs bei Fälligkeit betrug rund 30.000 Euro. 

Das Gericht bejahte den Beratungsfehler und sprach dem 
geschädigten Kunden Schadenersatz in Höhe von 30.000 
Euro zu. Der geschädigte Kunde hat das Geld bereits erhal-
ten. Es ist – soweit ersichtlich - das erste Urteil in Öster-
reich, aufgrund dessen rund um die Vorfälle vom 15. Jänner 
2015 (Aufhebung der Stützung des Wechselkurses bei 1,20) 
ein Kunde von einem Finanzberater tatsächlich Schaden-
ersatz erhalten hat. Eine Reihe weiterer Geschädigter hat 
sich zum Interessensverein Frankenfrei (frankenfrei.at) 
zusammengeschlossen und bietet Unterstützung für in 
ähnlicher Weise geschädigte Kreditnehmer an._

Kommentar 

von Gerald Waitz.

Der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz ist Experte 
für 

Fremdwährungskredite. Er erwirkte kürzlich 

beim Handelsgericht Wien ein Musterurteil, das vielen 
Geschädigten helfen könnte. Die Geschädigten-Initiative 
frankenfrei.at hat Waitz daraufhin als Vertrauensanwalt 
eingesetzt.