85

ger ist, weil der Platz für die sogenannten 
Panikbeschläge nicht mehr berücksich-
tigt werden muss. 

Eine Ihrer Aussagen ist, Vorschriften 
benötigen das richtige Augenmaß und 
sollen entrümpelt werden. Welche 

Vorschriften betrifft das, und wie behält 

man das richtige Augenmaß?

HAIMBUCHNER_In Oberösterreich sind 

zur Vollziehung des Bauwesens die OÖ 
Bauordnung, das OÖ Bautechnikgesetz 
und die OÖ Bautechnikverordnung maß-
geblich. In einem ersten Schritt soll ein 

breiter Diskussionsprozess gestartet wer-
den. Dabei werden die Normen auf ihre 
Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit 
hin überprüft. Ein Katalog mit Vereinfa-

BAURESTMASSEN- & BODENAUSHUBDEPONIE
ERDBAU- UND ABBRUCHARBEITEN  

I

  ASPHALT

SAND-, KIES- & SPLITT  

I

  TRANSPORTBETON  

ENTSORGUNG & RECYCLING  

I

  TRANSPORTE

PFLASTERUNGEN  

I

  BAUMASCHINENVERLEIH

BAUMEISTERGEWERBE  

I

  CONTAINERDIENST

Die finanziellen 

Ressourcen im Wohnbau 

sind nicht unerschöpflich.

MANFRED HAIMBUCHNER

Landeshauptmann-Stellvertreter, 

Landesrat OÖ, Ressort Baurecht