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ger ist, weil der Platz für die sogenannten
Panikbeschläge nicht mehr berücksich-
tigt werden muss.
Eine Ihrer Aussagen ist, Vorschriften
benötigen das richtige Augenmaß und
sollen entrümpelt werden. Welche
Vorschriften betrifft das, und wie behält
man das richtige Augenmaß?
HAIMBUCHNER_In Oberösterreich sind
zur Vollziehung des Bauwesens die OÖ
Bauordnung, das OÖ Bautechnikgesetz
und die OÖ Bautechnikverordnung maß-
geblich. In einem ersten Schritt soll ein
breiter Diskussionsprozess gestartet wer-
den. Dabei werden die Normen auf ihre
Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit
hin überprüft. Ein Katalog mit Vereinfa-
BAURESTMASSEN- & BODENAUSHUBDEPONIE
ERDBAU- UND ABBRUCHARBEITEN
I
ASPHALT
SAND-, KIES- & SPLITT
I
TRANSPORTBETON
ENTSORGUNG & RECYCLING
I
TRANSPORTE
PFLASTERUNGEN
I
BAUMASCHINENVERLEIH
BAUMEISTERGEWERBE
I
CONTAINERDIENST
Die finanziellen
Ressourcen im Wohnbau
sind nicht unerschöpflich.
MANFRED HAIMBUCHNER
Landeshauptmann-Stellvertreter,
Landesrat OÖ, Ressort Baurecht