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technik und von Kosteneinsparungen
im Wohnbau. Wir haben mit der im De-
zember beschlossenen und am 1. Jän-
ner in Kraft getretenen Wohnbaunovelle
in Oberösterreich bereits einige Punkte
aus den OIB-Richtlinien umgesetzt, die
unmittelbare Erleichterungen bringen.
Die noch ausständigen Punkte werden
derzeit einer genauen Prüfung unterzo-
gen. Schließlich sollen nur jene Punkte
zur Anwendung gelangen, die tatsächlich
auch Vereinfachung und Kosteneinspa-
rungen bringen.
Welche Erleichterung brachte die
Novelle für Oberösterreich?
HAIMBUCHNER_Das ist in folgenden
Bereichen passiert: Bei eingeschossigen
unterirdischen Garagen mit mehr als 250
Quadratmetern Nutzfläche ist jetzt eine
natürliche Belüftung ausreichend, der
Einbau einer oftmals teuren Luftsanie-
rungsanlage ist daher nicht mehr erfor-
derlich. An bestimmte Gebäude mit einer
Grundfläche von maximal fünfzehn Qua-
dratmetern werden keine brandschutz-
technischen Anforderungen gestellt. Die
Anforderungen an die Löschwasserver-
sorgung wurden erleichtert. Außerdem
wurde der Flächenbedarf bei Treppen ver-
ringert. Ein weiterer Punkt betrifft die Ge-
samtbreite von Türen, die nunmehr gerin-
„LEISTBARES WOHNEN BEGINNT
BEI DER ERRICHTUNG“
Die Zahl der Ein-Personen-Haushalte nimmt zu, die Lebenserwartung steigt – der Bedarf an Wohnungen in
Oberösterreich ist also hoch. Seit der neuen Legislaturperiode ist
Manfred Haimbuchner neben dem
Wohnbau auch für das Baurecht und die Bautechnik zuständig – welche Ziele hat er sich gesetzt?
REDAKTION_VALENTIN LISCHKA
FOTOGRAFIE_MARIO RIENER, THINKSTOCK
Sie waren bereits bisher Wohnbaulan-
desrat – wie verändert sich Ihre Arbeit
durch die neuen Aufgaben?
HAIMBUCHNER_Als nunmehr für Bau-
wesen zuständiges Mitglied der Landes-
regierung kann ich – wo Änderungsbedarf
gegeben ist – unmittelbar Initiativen set-
zen und entsprechende Gesetzes- oder
Verordnungsnovellierungen auf den Weg
bringen.
Wo ist Änderungsbedarf gegeben?
HAIMBUCHNER_Einen Änderungsbedarf
sehe ich insbesondere in jenen Berei-
chen, in denen noch Vereinfachungs- und
Einsparungspotential lukriert werden
kann, etwa im Bereich des Bautechnik-
wesens.
Mit den OIB-Richtlinien werden bau-
technische Vorschriften vom Österrei-
chischen Institut für Bautechnik erarbei-
tet. Die dritte Auflage wurde im März
2015 beschlossen. Das Bundesland
kann diese Richtlinien übernehmen,
muss aber nicht. Wie geht Oberöster-
reich vor?
HAIMBUCHNER_Das Bauwesen ist – im
Hinblick auf Gesetzgebung und Vollzie-
hung – eine reine Landesangelegenheit.
Die OIB-Richtlinien verfolgen den Zweck
weiterer Vereinfachungen in der Bau-