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ANDREAS STANGL

Geschäftsführer, Gewerkschaft 
der Privatangestellten
Druck, Journalismus, Papier (GPA djp) 

„Die Wirtschaft hat noch nie einen Auftrag 

nicht gemacht, weil dies das Arbeitszeit-
gesetz oder ein Kollektivvertrag nicht zu-
gelassen hätte. Wir haben eine der flexi-
belsten Arbeitszeiten in ganz Europa. Das 
Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz, um 
die Arbeitnehmer zu schützen. Es gibt vie-
le Tätigkeiten, wo man es körperlich nicht 
schafft, zwölf Stunden zu arbeiten. In jun-
gen Jahren ist es vielleicht lustig, länger 
zu arbeiten, aber was ist mit den 40- und 
50-Jährigen? Die Arbeit über zehn Stunden 
ist unverantwortlich und ich glaube auch 
nicht, dass die Menschen da noch pro-
duktiv sind. Es gibt keine Statistik die zeigt, 
dass die jungen Leute wegen unflexiblen 
Regelungen ins Ausland arbeiten gehen.
Die Unternehmer wollen keine Überstun-
denzuschläge bezahlen und sobald es 
Regelungen gibt, dass die Mehrstunden 
Normalarbeitszeit sind, kann der Arbeit-
nehmer es sich auch nicht mehr aussu-
chen und muss länger arbeiten. Es gibt 
genug Möglichkeiten, dass anlassbezogen, 
für einzelne Projekte, Überstunden geleis-
tet werden können.“

LAURENZ PÖTTINGER

Mitinhaber & Geschäftsführer, 
Pöttinger Metallwerkstätten 

„Die Vorgesetzten und Mitarbeiter sind längst 

überwiegend auf einer Augenhöhe und daher 
wäre mehr Flexibilität möglich. Man soll den 
Menschen mehr Eigenverantwortung geben. 
Im öffentlichen Dienst gibt es Regelungen 
mit Höchstgrenzen von dreizehn Stunden pro 

Tag und Möglichkeiten für Sonderfälle. Stra-

fen sind mir keine bekannt. Es gibt viele Re-
gelungen – es ist schwer, da durchzufinden. 
Wenn eine Firma einen Betriebsrat hat, wird 
eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. 
Wenn es keinen Betriebsrat gibt, muss mit 
jedem Arbeitnehmer eine schriftliche Verein-
barung abgeschlossen werden und der Un-
ternehmer braucht eine arbeitsmedizinische 
Unbedenklichkeitsbescheinigung. Warum 
ersetzt ein Betriebsrat einen Arbeitsmedizi-
ner? Mit einer Erhöhung der Höchstarbeits-

zeit auf zwölf Stunden wäre viel getan. Es will 

kein Unternehmer einem Mitarbeiter etwas 
wegnehmen, wir bezahlen die Überstunden. 
Unsere Mitarbeiter verstehen oft gar nicht, 
warum wir so streng reagieren müssen. 
Durch die Digitalisierung wird sich einiges 
verändern, die physische Anwesenheit in den 
Betrieben wird weniger werden und dafür 
sind die Regelungen nicht mehr zeitgemäß.“

CHRISTIAN HUBER

Geschäftsführer, CNH Industrial
Österreich mit Sitz in St. Valentin

„Unser Geschäftsbereich, die Landwirt-
schaft, ist sehr stark saisonal und damit 
wir die Spitzen abdecken können, brau-
chen wir unbedingt Änderungen bei den 
Arbeitszeitregelungen. Weiters stehen wir 
in direktem Konkurrenzkampf mit Schwes-
ternunternehmen in England und Italien. 
Diese Werke können ohne Limitierung 
der täglichen Arbeitszeit viel flexibler re-
agieren. Die Arbeitszeit von monatlich 167 
Stunden soll nicht ausgeweitet werden. Es 
braucht mehr Flexibilität mit einem Durch-
rechnungszeitraum von einem Monat. Eine 
Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit 
auf zwölf Stunden wäre wünschenswert. 
Wir haben ein gutes Verhältnis mit den 
Betriebsräten. Diese wären auch zu mehr 
Flexibilität bereit, aber auf der überbetrieb-
lichen Ebene zeigt man dazu eher weni-
ger Interesse und stellt kontraproduktive 
Forderungen für den Wirtschaftsstandort. 
Österreich liegt bereits im Spitzenfeld der 
sozialen Gerechtigkeit. Besonders die Jun-
gen, die in der digitalen Welt aufwachsen, 
wollen flexibler arbeiten und nicht in ein 
System eingezwängt werden.“ 

Sengsschmiedstraße 2 - 4560 Kirchdorf

Simon Redtenbacher Platz 7 - 4560 Kirchdorf 

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