72

DOMINIK WÜHRER

Vorsitzender, Österreichische
Gewerkschaftsjugend Oberösterreich

„Viele Forderungen lassen sich mit den 
bestehenden Regelungen in den Kol-
lektivverträgen erfüllen. Die Betriebs-
räte dürfen dafür nicht als Gegenspieler 
der Geschäftsführung gesehen werden, 
sondern die beiden müssen zusammen-
arbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, 
dass wir eine weitere Flexibilisierung 
brauchen – will einzelne Änderungen 
aber nicht generell ausschließen.“

ANDREAS SCHULLER

Betriebsrat, CNH Industrial Österreich 
mit Sitz in St. Valentin

„Eine weitere Flexibilisierung der Arbeits-
zeit ist nicht notwendig. Wir haben eine 
Betriebsvereinbarung abgeschlossen, eine 
weitere Ausdehnung ist den Mitarbeitern 
nicht mehr zumutbar. Hinter jedem Mitar-
beiter steht eine Familie. Es gehört zur Er-
holung dazu, dass jeder mit seiner Familie 
etwas unternehmen oder in einem Verein 
tätig sein kann. Ein Zwölf-Stunden-Tag 
ist sowieso unvorstellbar – wir sehen jetzt 
schon, wie anstrengend ein Neun-Stunden-
Tag ist. Es bringt den Leuten auch nichts, 
wenn sie einmal einen ganzen Tag daheim 
sind und dafür an einem langen Arbeitstag 
etwa die Kinder nicht rechtzeitig vom Kin-
dergarten abholen können.“

KLAUS LUGER

SP-Bürgermeister, Stadt Linz

„Wir leben in einer internationalen Konkur-
renzwelt, wo es mehr Flexibilität bedarf – 
aber die Änderung der Arbeitszeitregelung 
darf keine Einbahnstraße sein, damit sich 
die Unternehmer Lohnkosten ersparen. 
Die Interessen der Arbeitnehmer müssen 
gewahrt bleiben, es braucht klare Rege-
lungen. Derzeit haben wir noch ein sehr 
enges Korsett. Die Stadt Linz beschäftigt 
im Ars Electronica im Futurelab Kreati-
ve und Wissenschaftler und wenn diese 
mit Menschen in den USA und Japan zu-
sammenarbeiten, ist es bei denen gerade 
Nacht oder umgekehrt. Diese Menschen 
möchten länger als zehn Stunden arbeiten 
und wenn das freiwillig abläuft, dann soll 
man sie nicht bevormunden.“

KARL LEHNER

Vorstandssprecher, Oberösterreichische
Gesundheits- und Spitals-AG (gespag)

„Das Thema Arbeitszeit betrifft den Spitals-
betrieb ganz anders als die restliche Wirt-
schaft – unsere Vorschriften sind erheblich 
enger. Wir müssen es auf der einen Seite 
schaffen, dass unsere Mitarbeiter geschützt 
sind und die Patienten nicht übermüdet 
betreuen. Auf der anderen Seite profitieren 
die Mediziner aber sehr von der Erfahrung 
und vielen Einsätzen. Das Krankenanstal-
ten-Arbeitszeitgesetz beruht auf einer EU-
Richtlinie, Österreich hat diese strenger 
umgesetzt. Das Problem ist auch, dass das 
Gesetz keine Rücksicht auf die verschiede-
nen Krankenanstalten nimmt und daher 
etwa die gleichen Regelungen für das AKH 
in Wien und einem regionalen Spital gelten.“ 

Zustimmung zu aktuellen 

politischen Forderungen / 

keine Angabe

/

Erhöhung der täglichen 

HÖCHSTARBEITSZEIT auf 

zwölf Stunden bei Gleitzeit

Anpassung von

ÜBERSTUNDENZUSCHLAGS-

RICHTLINIEN

Überprüfung der 

gesetzlichen Regelungen für

MINDESTRUHEZEITEN

Änderungen des

ARBEITSZEITGESETZES

 

bzgl. Einzelvereinbarungen 

(Durchrg. von Arbeitszeiten)

58
14
14

%

%

%

14%

43
14

0

%

%

%

43%

29
41
12

%

%

%

18%

91

9
0

%

%

%

0%

/

positiv

neutral

negativ

/

/

/