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DOMINIK WÜHRER
Vorsitzender, Österreichische
Gewerkschaftsjugend Oberösterreich
„Viele Forderungen lassen sich mit den
bestehenden Regelungen in den Kol-
lektivverträgen erfüllen. Die Betriebs-
räte dürfen dafür nicht als Gegenspieler
der Geschäftsführung gesehen werden,
sondern die beiden müssen zusammen-
arbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen,
dass wir eine weitere Flexibilisierung
brauchen – will einzelne Änderungen
aber nicht generell ausschließen.“
ANDREAS SCHULLER
Betriebsrat, CNH Industrial Österreich
mit Sitz in St. Valentin
„Eine weitere Flexibilisierung der Arbeits-
zeit ist nicht notwendig. Wir haben eine
Betriebsvereinbarung abgeschlossen, eine
weitere Ausdehnung ist den Mitarbeitern
nicht mehr zumutbar. Hinter jedem Mitar-
beiter steht eine Familie. Es gehört zur Er-
holung dazu, dass jeder mit seiner Familie
etwas unternehmen oder in einem Verein
tätig sein kann. Ein Zwölf-Stunden-Tag
ist sowieso unvorstellbar – wir sehen jetzt
schon, wie anstrengend ein Neun-Stunden-
Tag ist. Es bringt den Leuten auch nichts,
wenn sie einmal einen ganzen Tag daheim
sind und dafür an einem langen Arbeitstag
etwa die Kinder nicht rechtzeitig vom Kin-
dergarten abholen können.“
KLAUS LUGER
SP-Bürgermeister, Stadt Linz
„Wir leben in einer internationalen Konkur-
renzwelt, wo es mehr Flexibilität bedarf –
aber die Änderung der Arbeitszeitregelung
darf keine Einbahnstraße sein, damit sich
die Unternehmer Lohnkosten ersparen.
Die Interessen der Arbeitnehmer müssen
gewahrt bleiben, es braucht klare Rege-
lungen. Derzeit haben wir noch ein sehr
enges Korsett. Die Stadt Linz beschäftigt
im Ars Electronica im Futurelab Kreati-
ve und Wissenschaftler und wenn diese
mit Menschen in den USA und Japan zu-
sammenarbeiten, ist es bei denen gerade
Nacht oder umgekehrt. Diese Menschen
möchten länger als zehn Stunden arbeiten
und wenn das freiwillig abläuft, dann soll
man sie nicht bevormunden.“
KARL LEHNER
Vorstandssprecher, Oberösterreichische
Gesundheits- und Spitals-AG (gespag)
„Das Thema Arbeitszeit betrifft den Spitals-
betrieb ganz anders als die restliche Wirt-
schaft – unsere Vorschriften sind erheblich
enger. Wir müssen es auf der einen Seite
schaffen, dass unsere Mitarbeiter geschützt
sind und die Patienten nicht übermüdet
betreuen. Auf der anderen Seite profitieren
die Mediziner aber sehr von der Erfahrung
und vielen Einsätzen. Das Krankenanstal-
ten-Arbeitszeitgesetz beruht auf einer EU-
Richtlinie, Österreich hat diese strenger
umgesetzt. Das Problem ist auch, dass das
Gesetz keine Rücksicht auf die verschiede-
nen Krankenanstalten nimmt und daher
etwa die gleichen Regelungen für das AKH
in Wien und einem regionalen Spital gelten.“
Zustimmung zu aktuellen
politischen Forderungen /
keine Angabe
/
Erhöhung der täglichen
HÖCHSTARBEITSZEIT auf
zwölf Stunden bei Gleitzeit
Anpassung von
ÜBERSTUNDENZUSCHLAGS-
RICHTLINIEN
Überprüfung der
gesetzlichen Regelungen für
MINDESTRUHEZEITEN
Änderungen des
ARBEITSZEITGESETZES
bzgl. Einzelvereinbarungen
(Durchrg. von Arbeitszeiten)
58
14
14
%
%
%
14%
43
14
0
%
%
%
43%
29
41
12
%
%
%
18%
91
9
0
%
%
%
0%
/
positiv
neutral
negativ
/
/
/