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Anhebung der Fördersätze für die Eigen-
heim-Sanierung, um die bestehende und
ohnehin schon sehr beliebte Sanierungs-
förderung für Eigenheime weiter zu ver-
bessern. Damit sollen Anreize geschaf-
fen werden, die Sanierung, Nutzung und
Belebung einer bestehenden Immobilie
zu erwägen.
Raum für Träume
Zudem eröffnet sich damit eine weitere
Möglichkeit: Wenn im Falle schlechter
Nutzbarkeit und Zustandes der vorhande-
nen Bausubstanz ein Abbruch des Gebäu-
des durchgeführt und auch anstatt einer
Neuerrichtung auf der „Grünen Wiese“
an dieser Stelle direkt im Anschluss ein
Neubau des Eigenheims vorgenommen
wird, so kann dennoch die hohe Sanie-
rungsförderung anstatt der Förderung für
die Neuerrichtung von Eigenheimen in
Anspruch genommen werden. Zumindest
dann, wenn ein bereits versiegeltes und
auch in der Vergangenheit für Wohnzwe-
cke genutztes Gebäude „wiederverwertet“
wird. Damit wird der Flächenverbrauch
von Grünland reduziert und bestehende
Infrastruktur wie Kanalisation und Ener-
gie genutzt. Außerdem werden bestehen-
de Siedlungsstrukturen lebendig erhalten
und auch generationenübergreifendes
Wohnen begünstigt.
Das ist aber noch nicht alles. Mit ei-
ner Wertsicherung der Fördersätze hat
für die Eigenheim-Neuerrichtung eine
moderate Erhöhung Platz gegriffen. Da-
neben wurden auch im letzten noch
ausstehenden Bereich der Reihen- und
Doppelhäuser Erleichterungen geschaf-
fen und die Wahlmöglichkeit der Gesam-
tenergieeffizienz in der energetischen
Beurteilung eingeführt. Zusätzlich wurde,
ähnlich wie in der Eigenheim-Sanierung,
eine alternative Wahlmöglichkeit für den
Förderwerber angeboten, anstatt eines
geförderten Wohnbaudarlehens auch
einen einmaligen Bauzuschuss zu bean-
tragen. Ein Barwertvergleich zeigt, dass
in einer Bespielrechnung die Sanierungs-
förderung in ökonomischer Hinsicht je-
denfalls attraktiver ist als eine analoge
Eigenheimförderung. In Anbetracht der
aufgezeigten Zielsetzungen wurde ein
Lenkungseffekt bewusst angestrebt und
daneben auch vielen Forderungen ver-
schiedenster Kreise entsprochen.
Seit 1. September 2015 sind alle Neu-
erungen in der Verordnung für die Ei-
genheim-Neuerrichtung und die Eigen-
heim-Sanierung in Kraft und gelten für
sämtliche Bürger, die ihre Anträge ab
diesem Datum gestellt haben. Aus der
Abteilung Wohnbauförderung des Lan-
des Oberösterreich ist zu hören, dass die
Neuerungen bei den interessierten För-
derwerbern und in den Beratungsgesprä-
chen sehr großen Anklang finden._
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