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Anhebung der Fördersätze für die Eigen-

heim-Sanierung, um die bestehende und 
ohnehin schon sehr beliebte Sanierungs-
förderung für Eigenheime weiter zu ver-
bessern.  Damit sollen Anreize geschaf-
fen werden, die Sanierung, Nutzung und 
Belebung einer bestehenden Immobilie 

zu erwägen.
 

Raum für Träume

Zudem eröffnet sich damit eine weitere 

Möglichkeit: Wenn im Falle schlechter 
Nutzbarkeit und Zustandes der vorhande-
nen Bausubstanz ein Abbruch des Gebäu-
des durchgeführt und auch anstatt einer 
Neuerrichtung auf der „Grünen Wiese“ 
an dieser Stelle direkt im Anschluss ein 
Neubau des Eigenheims vorgenommen 
wird, so kann dennoch die hohe Sanie-
rungsförderung anstatt der Förderung für 
die Neuerrichtung von Eigenheimen in 
Anspruch genommen werden. Zumindest 
dann, wenn ein bereits versiegeltes und 

auch in der Vergangenheit für Wohnzwe-
cke genutztes Gebäude „wiederverwertet“ 
wird. Damit wird der Flächenverbrauch 
von Grünland reduziert und bestehende 
Infrastruktur wie Kanalisation und Ener-
gie genutzt. Außerdem werden bestehen-
de Siedlungsstrukturen lebendig erhalten 
und auch generationenübergreifendes 
Wohnen begünstigt.
 
Das ist aber noch nicht alles. Mit ei-
ner Wertsicherung der Fördersätze hat 
für die Eigenheim-Neuerrichtung eine 
moderate Erhöhung Platz gegriffen. Da-
neben wurden auch im letzten noch 
ausstehenden Bereich der Reihen- und 
Doppelhäuser Erleichterungen geschaf-
fen und die Wahlmöglichkeit der Gesam-
tenergieeffizienz in der energetischen 
Beurteilung eingeführt. Zusätzlich wurde, 
ähnlich wie in der Eigenheim-Sanierung, 
eine alternative Wahlmöglichkeit für den 
Förderwerber angeboten, anstatt eines 
geförderten Wohnbaudarlehens auch 

einen einmaligen Bauzuschuss zu bean-
tragen. Ein Barwertvergleich zeigt, dass 
in einer Bespielrechnung die Sanierungs-
förderung in ökonomischer Hinsicht je-
denfalls attraktiver ist als eine analoge 
Eigenheimförderung. In Anbetracht der 
aufgezeigten Zielsetzungen wurde ein 
Lenkungseffekt bewusst angestrebt und 
daneben auch vielen Forderungen ver-
schiedenster Kreise entsprochen.
 
Seit 1. September 2015 sind alle Neu-
erungen in der Verordnung für die Ei-
genheim-Neuerrichtung und die Eigen-
heim-Sanierung in Kraft und gelten für 
sämtliche Bürger, die ihre Anträge ab 
diesem Datum gestellt haben. Aus der 
Abteilung Wohnbauförderung des Lan-
des Oberösterreich ist zu hören, dass die 
Neuerungen bei den interessierten För-
derwerbern und in den Beratungsgesprä-
chen sehr großen Anklang finden._

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