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Anders als in der Lebensgemeinschaft
besteht in der Ehe ein gesetzlicher Un-
terhaltsanspruch der Ehefrau, die den
Haushalt führt. Als kritischen Punkt
spricht Jobst-Hausleithner aber an,
dass eine Frau, die nach der Scheidung
einen Unterhaltsanspruch hat, diesen
für die Dauer einer neuen Lebensge-
meinschaft verliert, obwohl der neue
Partner sie finanziell nicht unterstüt-
zen muss. „Schuld an der oft fehlen-
den Selbsterhaltungsfähigkeit und dem
Unterhaltsbedarf ist die Gestaltung
der geschiedenen Ehe“, erklärt Jobst-
Hausleithner die Ungerechtigkeit und
die damit zusammenhängende Abhän-
gigkeit der Frau. „Das sind sehr un-
befriedigende Fälle“, sagt die Juristin
und hat daher neben dem Appell an die
Frauen, sich rechtzeitig um die Finan-
zen zu kümmern, auch Wünsche an die
Politik. Sie spricht sich für ein verpflich-
tendes Pensionssplitting und einen be-
fristeten Betreuungsunterhalt bei nicht
verheirateten Eltern aus. Außerdem
solle man, ähnlich wie in Deutschland,
einen Versorgungsausgleich im Schei-
dungsfall überlegen. Das könnte in ei-
nigen Fällen die Nachteile für Frauen
in der Pension, die durch die Verlän-
gerung des Durchrechnungszeitraums
entstanden sind, abschwächen. Insge-
samt solle es nicht mehr nur um die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
für Frauen gehen, sondern das müsse
etwas Gemeinsames werden und von
den Eltern zu gleichen Teilen getragen
werden._
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