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Verhältnis des Einkommens, geteilt 
werden: Die Wohnung wird gemeinsam 
eingerichtet, Miete und Betriebskosten 
werden geteilt und alle Haushaltsaus-
gaben gemeinsam bezahlt. „So können 
Frauen auch in der Lebensgemeinschaft 
sicherstellen, dass sie vom Partner am 
Ende der Beziehung nicht aus der Woh-
nung geworfen werden können“, erklärt 

Jobst-Hausleithner den Unterschied.

Auf die Frage, für welches Konto sich 
die Partner entscheiden sollen, gibt es 

keine generelle Empfehlung. In vielen 
Fällen sei ein Gemeinschaftskonto, von 
dem die gemeinsamen Ausgaben be-

zahlt werden, und daneben noch zwei ge-
trennte Konten eine gute Lösung. „Das 
muss man sich halt gebührentechnisch 

leisten“, verweist Jobst-Hausleithner 
auf die zusätzlichen Kosten. Gar kein 
Gemeinschaftskonto sei oft nicht mög-
lich, weil die Frauen ein zu geringes 
Einkommen haben. Wenn die Frau nur 
einen Zugang zum Konto des Partners 
in Form einer Bankomatkarte hat, dann 
kann sie schnell einmal von der Kon-
toberechtigung ausgeschlossen werden.  

Risiko der Teilzeitarbeit

Als eine weitere typische Falle, die in der 
Lebensgemeinschaft, aber auch in der 
Ehe vorkomme, nennt Jobst-Hausleith-
ner den Umstand, dass Frauen noch 
immer überwiegend die Kinderbetreu-
ung leisten und daher lange Zeit teil-
zeitbeschäftigt sind: „Wenn jemand bei 
einem Kind daheim bleibt und weniger 
arbeiten geht, dann ist das eine Lebens-
entscheidung, die weitreichende Folgen 

hat und dessen Risiko zwischen den 
beiden Partnern fair aufgeteilt und nicht 
von der Frau alleine getragen werden 
soll.“ Dass dies aber nicht die Regel ist, 

zeigt sich in der Statistik: Männer gehen 

viel seltener in Karenz und Frauen ver-
dienen nach der Karenz häufig weniger 
als vorher, weil sie Teilzeit arbeiten und 
oft deshalb Jobs annehmen, für die sie 
überqualifiziert sind. Studien belegen 
einen  Einkommensknick bei Frauen, 
der mit der Geburt des ersten Kindes 

zusammenfällt.

Ein Weckruf für viele Frauen war die 

Zusendung der Kontoerstgutschrift mit 

der Umstellung auf das Pensionskon-
to Neu ab 1. Jänner 2014 für alle ab 1. 

Jänner 1955 Geborenen. Eine große Än-

derung dabei ist, dass es keinen Durch-
rechnungszeitraum mehr gibt und nicht 
mehr nur eine bestimmte Anzahl von 

Jahren für die Pensionsberechnung 

verwendet werden. „Was ich einbezahle, 
bekomme ich raus – eine Teilzeit-Arbeit 
hat nunmehr die volle Auswirkung“, er-
klärt Peter Gerlinger von der Pensions-
versicherungsanstalt. Es wurden aber 
die Beitragsgrundlagen für Kinderer-

ziehung massiv angehoben. Der Eltern-
teil, der bis zum vierten Lebensjahr des 
Kindes und bei Mehrlingsgeburten bis 
zum fünften Lebensjahr der Kinder, die 
überwiegende Erziehungsarbeit leistet, 

bekommt monatlich am Pensionskonto 

1.694,39 Euro (Wert 2015) gutgeschrie-

ben. „Wird aber innerhalb der ersten 
vier Jahre ein zweites Kind geboren, 
werden die Zeiten nicht doppelt gerech-
net“, so Gerlinger. Es ist eine Forderung 
der Politik, dass immer vier Jahre ange-
rechnet werden.

Ein seit 2005 bestehendes Instrument, 
um den durch die Kindererziehung ent-
stehenden finanziellen Verlust teilweise 
zu reduzieren, ist das Pensionssplitting. 
Dabei kann der Elternteil, der erwerbs-
tätig ist, dem Partner, der überwiegend 
die Kindererziehung leistet, bis zur Hälf-
te seiner Pensionsteilgutschrift über-
tragen. Dies ist für die ersten vier Ge-
burtsjahre und bei Mehrlingsgeburten 
für die ersten fünf Jahre möglich. Der 
Antrag kann bis zum siebten Lebens-
jahr des Kindes abgegeben werden. Die 
Übertragung ist nur mit Einverständnis 
des Partners möglich und kann spä-
ter nicht mehr geändert werden. Eine 
genaue Statistik gibt es nicht, aber es 
wurde bisher nur von sehr wenigen 
Personen in Anspruch genommen. Ein 
Grund dafür sei laut Gerlinger auch die 
komplizierte Berechnung: Die Übertra-

Wenn jemand bei einem Kind 

daheim bleibt oder weniger 

Stunden berufstätig ist, dann ist 

das eine Lebensentscheidung, die 

weitreichende Folgen hat und 

dessen Risiko zwischen den beiden 

Partnern fair aufgeteilt und nicht 

von der Frau alleine getragen 

werden soll.

ANDREA JOBST-HAUSLEITHNER

Juristin, autonomes 

Frauenzentrums Linz

Quelle_Statistik Austria

933.000 Ehepaare mit Kindern, 156.000 Lebensgemein-

schaften mit Kindern, 252.000 Mütter in Ein-Eltern-Familien, 

48.000 Väter in Ein-Eltern-Familien, 771.000 Ehepaare ohne  

Kinder, 212.000 Lebensgemeinschaften ohne Kinder

Familien in Österreich

42,1 %

aller Ehen werden geschieden – die Frau ist bei 

der Scheidung im Schnitt 41,9 Jahre alt.

30 Jahre

sind 

Frauen bei der ersten Ehe-

schließung durchschnittlich alt 

– Männer: 32,4 Jahre. 10,7 Jahre 

dauert eine Ehe im Durchschnitt.

gung hat (bis 31. Dezember 2013) am 
anderen Pensionskonto nicht die glei-
che Auswirkung - es ist daher auch eine 
Vorberechnung notwendig.

Private Vorsorge

Mit Einführung des Pensionskontos 
wurde die private Vorsorge massiv be-
worben. Konsumentenschützerin Ul-
rike Weiß mahnt zur Vorsicht: „Bevor 
Frauen eine private Vorsorge abschlie-
ßen, sollen sie sich zuerst gut infor-
mieren, was sie vom Sozialsystem zu 
erwarten haben, denn da gibt es ja doch 
einiges an Leistung.“ Bei der Auswahl 
der Finanzprodukte gebe es keinen Un-
terschied zwischen Mann und Frau, es 
seien drei Punkte zu überlegen: Wie 
viel Geld kann ich veranlagen? Wie