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Verhältnis des Einkommens, geteilt
werden: Die Wohnung wird gemeinsam
eingerichtet, Miete und Betriebskosten
werden geteilt und alle Haushaltsaus-
gaben gemeinsam bezahlt. „So können
Frauen auch in der Lebensgemeinschaft
sicherstellen, dass sie vom Partner am
Ende der Beziehung nicht aus der Woh-
nung geworfen werden können“, erklärt
Jobst-Hausleithner den Unterschied.
Auf die Frage, für welches Konto sich
die Partner entscheiden sollen, gibt es
keine generelle Empfehlung. In vielen
Fällen sei ein Gemeinschaftskonto, von
dem die gemeinsamen Ausgaben be-
zahlt werden, und daneben noch zwei ge-
trennte Konten eine gute Lösung. „Das
muss man sich halt gebührentechnisch
leisten“, verweist Jobst-Hausleithner
auf die zusätzlichen Kosten. Gar kein
Gemeinschaftskonto sei oft nicht mög-
lich, weil die Frauen ein zu geringes
Einkommen haben. Wenn die Frau nur
einen Zugang zum Konto des Partners
in Form einer Bankomatkarte hat, dann
kann sie schnell einmal von der Kon-
toberechtigung ausgeschlossen werden.
Risiko der Teilzeitarbeit
Als eine weitere typische Falle, die in der
Lebensgemeinschaft, aber auch in der
Ehe vorkomme, nennt Jobst-Hausleith-
ner den Umstand, dass Frauen noch
immer überwiegend die Kinderbetreu-
ung leisten und daher lange Zeit teil-
zeitbeschäftigt sind: „Wenn jemand bei
einem Kind daheim bleibt und weniger
arbeiten geht, dann ist das eine Lebens-
entscheidung, die weitreichende Folgen
hat und dessen Risiko zwischen den
beiden Partnern fair aufgeteilt und nicht
von der Frau alleine getragen werden
soll.“ Dass dies aber nicht die Regel ist,
zeigt sich in der Statistik: Männer gehen
viel seltener in Karenz und Frauen ver-
dienen nach der Karenz häufig weniger
als vorher, weil sie Teilzeit arbeiten und
oft deshalb Jobs annehmen, für die sie
überqualifiziert sind. Studien belegen
einen Einkommensknick bei Frauen,
der mit der Geburt des ersten Kindes
zusammenfällt.
Ein Weckruf für viele Frauen war die
Zusendung der Kontoerstgutschrift mit
der Umstellung auf das Pensionskon-
to Neu ab 1. Jänner 2014 für alle ab 1.
Jänner 1955 Geborenen. Eine große Än-
derung dabei ist, dass es keinen Durch-
rechnungszeitraum mehr gibt und nicht
mehr nur eine bestimmte Anzahl von
Jahren für die Pensionsberechnung
verwendet werden. „Was ich einbezahle,
bekomme ich raus – eine Teilzeit-Arbeit
hat nunmehr die volle Auswirkung“, er-
klärt Peter Gerlinger von der Pensions-
versicherungsanstalt. Es wurden aber
die Beitragsgrundlagen für Kinderer-
ziehung massiv angehoben. Der Eltern-
teil, der bis zum vierten Lebensjahr des
Kindes und bei Mehrlingsgeburten bis
zum fünften Lebensjahr der Kinder, die
überwiegende Erziehungsarbeit leistet,
bekommt monatlich am Pensionskonto
1.694,39 Euro (Wert 2015) gutgeschrie-
ben. „Wird aber innerhalb der ersten
vier Jahre ein zweites Kind geboren,
werden die Zeiten nicht doppelt gerech-
net“, so Gerlinger. Es ist eine Forderung
der Politik, dass immer vier Jahre ange-
rechnet werden.
Ein seit 2005 bestehendes Instrument,
um den durch die Kindererziehung ent-
stehenden finanziellen Verlust teilweise
zu reduzieren, ist das Pensionssplitting.
Dabei kann der Elternteil, der erwerbs-
tätig ist, dem Partner, der überwiegend
die Kindererziehung leistet, bis zur Hälf-
te seiner Pensionsteilgutschrift über-
tragen. Dies ist für die ersten vier Ge-
burtsjahre und bei Mehrlingsgeburten
für die ersten fünf Jahre möglich. Der
Antrag kann bis zum siebten Lebens-
jahr des Kindes abgegeben werden. Die
Übertragung ist nur mit Einverständnis
des Partners möglich und kann spä-
ter nicht mehr geändert werden. Eine
genaue Statistik gibt es nicht, aber es
wurde bisher nur von sehr wenigen
Personen in Anspruch genommen. Ein
Grund dafür sei laut Gerlinger auch die
komplizierte Berechnung: Die Übertra-
Wenn jemand bei einem Kind
daheim bleibt oder weniger
Stunden berufstätig ist, dann ist
das eine Lebensentscheidung, die
weitreichende Folgen hat und
dessen Risiko zwischen den beiden
Partnern fair aufgeteilt und nicht
von der Frau alleine getragen
werden soll.
ANDREA JOBST-HAUSLEITHNER
Juristin, autonomes
Frauenzentrums Linz
Quelle_Statistik Austria
933.000 Ehepaare mit Kindern, 156.000 Lebensgemein-
schaften mit Kindern, 252.000 Mütter in Ein-Eltern-Familien,
48.000 Väter in Ein-Eltern-Familien, 771.000 Ehepaare ohne
Kinder, 212.000 Lebensgemeinschaften ohne Kinder
Familien in Österreich
42,1 %
aller Ehen werden geschieden – die Frau ist bei
der Scheidung im Schnitt 41,9 Jahre alt.
30 Jahre
sind
Frauen bei der ersten Ehe-
schließung durchschnittlich alt
– Männer: 32,4 Jahre. 10,7 Jahre
dauert eine Ehe im Durchschnitt.
gung hat (bis 31. Dezember 2013) am
anderen Pensionskonto nicht die glei-
che Auswirkung - es ist daher auch eine
Vorberechnung notwendig.
Private Vorsorge
Mit Einführung des Pensionskontos
wurde die private Vorsorge massiv be-
worben. Konsumentenschützerin Ul-
rike Weiß mahnt zur Vorsicht: „Bevor
Frauen eine private Vorsorge abschlie-
ßen, sollen sie sich zuerst gut infor-
mieren, was sie vom Sozialsystem zu
erwarten haben, denn da gibt es ja doch
einiges an Leistung.“ Bei der Auswahl
der Finanzprodukte gebe es keinen Un-
terschied zwischen Mann und Frau, es
seien drei Punkte zu überlegen: Wie
viel Geld kann ich veranlagen? Wie