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GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR 

BESCHÄFTIGUNG BEHINDERTER MENSCHEN

BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT FÜR BETRIEBE

 

Arbeitgeber, die mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflich-

tet, begünstigte Behinderte einzustellen. Wird diese Beschäftigungs-
pflicht nicht erfüllt, muss der Betrieb jährlich eine Ausgleichstaxe 
zahlen. Je 25 Mitarbeiter muss mindestens ein begünstigter Behin-
derter beschäftigt werden (§2 BEinstG). Bei der Anzahl der beschäf-
tigten Mitarbeiter werden Lehrlinge bzw. die bereits beschäftigten 
begünstigten Behinderten nicht mitgerechnet. Kommt ein Unterneh-
men der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist es verpflichtet, eine 

Ausgleichstaxe zu leisten.

Ausgleichstaxe pro Monat
EUR 232.- bis 99 Mitarbeiter
EUR 325,- ab 100 Mitarbeiter 
EUR 345.- ab 400 Mitarbeiter 

BEGÜNSTIGTE BEHINDERTE 

Begünstigte Behinderte sind Personen mit mindestens 50 Prozent 
Behinderung. Die Behinderung wird auf Antrag der Behinderten beim 
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen festgestellt. Die 
Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach medizinischen 
Gesichtspunkten und ist von der tatsächlichen ausgeübten Berufstä-
tigkeit unabhängig. Die Ursache der Behinderung ist dabei unerheb-
lich. Über den Grad der Behinderung entscheidet das Bundesamt für 
Soziales und Behindertenwesen mittels Bescheid („Feststellungs- 
bescheid“). Es besteht kein Zwang zur Feststellung der Behinderung.

INANSPRUCHNAHME DER BESCHÄFTIGUNGSANGEBOTE 

NACH DEM OÖ CHANCENGLEICHHEITSGESETZ IM JAHR 2014 

    339 P_Fähigkeitsorientierte Aktivität - Integrative Beschäftigung

5.037 P_Fähigkeitsorientierte Aktivität - Werkstätten 

    149 P_Geschützte Arbeit in Betrieben 

    654 P_Geschützte Arbeit in Werkstätten

6.179 Personen insgesamt

20 Millionen Euro 

Ausgleichstaxen 

Wird ein beeinträchtigter Mensch in ei-
nem herkömmlichen Dienstverhältnis 
eingestellt, kommen der Kündigungs-
schutz sowie die Ausgleichstaxe zum Tra-
gen. Ab 25 Mitarbeitern muss jedes Unter-
nehmen eine Arbeitskraft mit dem Status 
begünstigter Behinderter einstellen. Wie 
auch bei der integrativen Beschäftigung 
mangle es hier stark an Kommunikation. 
Claudia Humer ist Unternehmerin, sie 
betreibt eine Reinigungsfirma. Aus ihrer 
Sicht brauche es viel mehr Information 
für Unternehmen. „Ich habe ein Schrei-
ben bekommen, dass ich einen begüns-
tigten Behinderten einstellen oder die 

Ausgleichstaxe zahlen muss. Ich habe 
nicht eingesehen, warum ich zahlen soll-
te. Grundsätzlich hatte ich nichts dagegen, 
jemanden mit diesem Status einzustel-

len, wusste aber nicht einmal, wie ich so 
einen Mitarbeiter finde. Unser Betreuer 
vom AMS hat dann den Kontakt zum Be-
triebsservice des Sozialministeriums- 
service hergestellt und wir haben über das 
Projekt chance² schnell jemanden gefun-
den. Ich war überrascht, dass das so gut 
funktioniert hat.“ Hier zählt Humer unter 
den Unternehmern, die begünstige Be-
hinderte einstellen müssen, ganz klar zur 
Minderheit. Zwei Drittel der Unternehmen, 
die 2013 verpflichtet waren, begünstigte 
Behinderte einzustellen, zahlten in Ober-
österreich die Ausgleichstaxe, insgesamt 
20 Millionen Euro. Wesentlich dafür sei 
der Kündigungsschutz, meint Mayer. „Ich 
verstehe, dass die Betriebe lieber die 

Ausgleichstaxe zahlen. Und zwar deshalb, 

weil sie so schlecht informiert sind. Sie 
fürchten, dass sie den Mitarbeiter bei Pro-
blemen wegen des Kündigungsschutzes 
nur mehr schwer ,loswerden‘.“ 

Bis vor einiger Zeit trat der erweiterte 
Kündigungsschutz für begünstigte Be-
hinderte nach sechs Monaten in Kraft, 
mittlerweile nach vier Jahren. Zudem 
kann eine Arbeitsassistenz zwischen 
dem beeinträchtigten Mitarbeiter und 
dem Unternehmen vermitteln, so auch 
bei Humers beeinträchtigter Mitarbei-
terin. Diese ist taubstumm. Wenn es zu 
Verständigungsschwierigkeiten kommt, 
kontaktiert Humer die Arbeitsassistenz. 
Diese kommuniziert in Gebärdensprache 
mit der Mitarbeiterin. Der Kündigungs-
schutz mache aber auch ihr Sorgen. „Ich 
habe zwar vier Jahre Zeit, mir den beein-
trächtigten Mitarbeiter anzuschauen, der 
Kündigungsschutz ist aber trotzdem ein 

die freie Wirtschaft, gibt es auch hier Ri-
siken. „Eine der integrativ Beschäftigten 
bei Hornbach könnte eine Teilqualifizie-
rungslehre machen. Sie hat sicher das 

Zeug dazu und möchte auch. Wenn sie 

unser System verlässt, eine Anstellung 
bekommt, diese aber aus irgendeinem 
Grund nicht funktioniert, kann sie nicht 
in unser System zurück. In Oberöster-
reich suchen 3.000 Leute einen Arbeits-
platz wie wir ihn anbieten. Sie wird dann 
ganz hinten gereiht – das kann Jahre 
dauern. Von der integrativen Beschäfti-
gung kann sie hingegen jederzeit zurück 
in die Werkstätte“, erklärt Mayer.

tätigkeit ausüben. Eine geschützte Werk-
stätte sei der letzte Bereich, der in Frage 
kommt, weiß Czechtizky. 

Bei der Integration von Menschen mit 
Beeinträchtigung in die Arbeitswelt, tre-
ten neben persönlichen Hürden immer 
wieder auch Schwachstellen im System 
auf, weiß Mayer. Von dem Geld, das das 
Unternehmen an den integrativ Beschäf-
tigten zahlt, bekomme dieser nur einen 

Teil, der andere Teil geht an das Diako-

niewerk. Schafft es ein beeinträchtigter 
Mensch von einer fähigkeitsorientierten 
Aktivität oder einer geschützten Arbeit in