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GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR
BESCHÄFTIGUNG BEHINDERTER MENSCHEN
BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT FÜR BETRIEBE
Arbeitgeber, die mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflich-
tet, begünstigte Behinderte einzustellen. Wird diese Beschäftigungs-
pflicht nicht erfüllt, muss der Betrieb jährlich eine Ausgleichstaxe
zahlen. Je 25 Mitarbeiter muss mindestens ein begünstigter Behin-
derter beschäftigt werden (§2 BEinstG). Bei der Anzahl der beschäf-
tigten Mitarbeiter werden Lehrlinge bzw. die bereits beschäftigten
begünstigten Behinderten nicht mitgerechnet. Kommt ein Unterneh-
men der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist es verpflichtet, eine
Ausgleichstaxe zu leisten.
Ausgleichstaxe pro Monat
EUR 232.- bis 99 Mitarbeiter
EUR 325,- ab 100 Mitarbeiter
EUR 345.- ab 400 Mitarbeiter
BEGÜNSTIGTE BEHINDERTE
Begünstigte Behinderte sind Personen mit mindestens 50 Prozent
Behinderung. Die Behinderung wird auf Antrag der Behinderten beim
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen festgestellt. Die
Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach medizinischen
Gesichtspunkten und ist von der tatsächlichen ausgeübten Berufstä-
tigkeit unabhängig. Die Ursache der Behinderung ist dabei unerheb-
lich. Über den Grad der Behinderung entscheidet das Bundesamt für
Soziales und Behindertenwesen mittels Bescheid („Feststellungs-
bescheid“). Es besteht kein Zwang zur Feststellung der Behinderung.
INANSPRUCHNAHME DER BESCHÄFTIGUNGSANGEBOTE
NACH DEM OÖ CHANCENGLEICHHEITSGESETZ IM JAHR 2014
339 P_Fähigkeitsorientierte Aktivität - Integrative Beschäftigung
5.037 P_Fähigkeitsorientierte Aktivität - Werkstätten
149 P_Geschützte Arbeit in Betrieben
654 P_Geschützte Arbeit in Werkstätten
6.179 Personen insgesamt
20 Millionen Euro
Ausgleichstaxen
Wird ein beeinträchtigter Mensch in ei-
nem herkömmlichen Dienstverhältnis
eingestellt, kommen der Kündigungs-
schutz sowie die Ausgleichstaxe zum Tra-
gen. Ab 25 Mitarbeitern muss jedes Unter-
nehmen eine Arbeitskraft mit dem Status
begünstigter Behinderter einstellen. Wie
auch bei der integrativen Beschäftigung
mangle es hier stark an Kommunikation.
Claudia Humer ist Unternehmerin, sie
betreibt eine Reinigungsfirma. Aus ihrer
Sicht brauche es viel mehr Information
für Unternehmen. „Ich habe ein Schrei-
ben bekommen, dass ich einen begüns-
tigten Behinderten einstellen oder die
Ausgleichstaxe zahlen muss. Ich habe
nicht eingesehen, warum ich zahlen soll-
te. Grundsätzlich hatte ich nichts dagegen,
jemanden mit diesem Status einzustel-
len, wusste aber nicht einmal, wie ich so
einen Mitarbeiter finde. Unser Betreuer
vom AMS hat dann den Kontakt zum Be-
triebsservice des Sozialministeriums-
service hergestellt und wir haben über das
Projekt chance² schnell jemanden gefun-
den. Ich war überrascht, dass das so gut
funktioniert hat.“ Hier zählt Humer unter
den Unternehmern, die begünstige Be-
hinderte einstellen müssen, ganz klar zur
Minderheit. Zwei Drittel der Unternehmen,
die 2013 verpflichtet waren, begünstigte
Behinderte einzustellen, zahlten in Ober-
österreich die Ausgleichstaxe, insgesamt
20 Millionen Euro. Wesentlich dafür sei
der Kündigungsschutz, meint Mayer. „Ich
verstehe, dass die Betriebe lieber die
Ausgleichstaxe zahlen. Und zwar deshalb,
weil sie so schlecht informiert sind. Sie
fürchten, dass sie den Mitarbeiter bei Pro-
blemen wegen des Kündigungsschutzes
nur mehr schwer ,loswerden‘.“
Bis vor einiger Zeit trat der erweiterte
Kündigungsschutz für begünstigte Be-
hinderte nach sechs Monaten in Kraft,
mittlerweile nach vier Jahren. Zudem
kann eine Arbeitsassistenz zwischen
dem beeinträchtigten Mitarbeiter und
dem Unternehmen vermitteln, so auch
bei Humers beeinträchtigter Mitarbei-
terin. Diese ist taubstumm. Wenn es zu
Verständigungsschwierigkeiten kommt,
kontaktiert Humer die Arbeitsassistenz.
Diese kommuniziert in Gebärdensprache
mit der Mitarbeiterin. Der Kündigungs-
schutz mache aber auch ihr Sorgen. „Ich
habe zwar vier Jahre Zeit, mir den beein-
trächtigten Mitarbeiter anzuschauen, der
Kündigungsschutz ist aber trotzdem ein
die freie Wirtschaft, gibt es auch hier Ri-
siken. „Eine der integrativ Beschäftigten
bei Hornbach könnte eine Teilqualifizie-
rungslehre machen. Sie hat sicher das
Zeug dazu und möchte auch. Wenn sie
unser System verlässt, eine Anstellung
bekommt, diese aber aus irgendeinem
Grund nicht funktioniert, kann sie nicht
in unser System zurück. In Oberöster-
reich suchen 3.000 Leute einen Arbeits-
platz wie wir ihn anbieten. Sie wird dann
ganz hinten gereiht – das kann Jahre
dauern. Von der integrativen Beschäfti-
gung kann sie hingegen jederzeit zurück
in die Werkstätte“, erklärt Mayer.
tätigkeit ausüben. Eine geschützte Werk-
stätte sei der letzte Bereich, der in Frage
kommt, weiß Czechtizky.
Bei der Integration von Menschen mit
Beeinträchtigung in die Arbeitswelt, tre-
ten neben persönlichen Hürden immer
wieder auch Schwachstellen im System
auf, weiß Mayer. Von dem Geld, das das
Unternehmen an den integrativ Beschäf-
tigten zahlt, bekomme dieser nur einen
Teil, der andere Teil geht an das Diako-
niewerk. Schafft es ein beeinträchtigter
Mensch von einer fähigkeitsorientierten
Aktivität oder einer geschützten Arbeit in