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EIN WUNSCH 

UND TAUSEND 

OFFENE FRAGEN 

FÜR EIN ERFOLGREICHES UNTERNEHMEN BRAUCHT ES 

UNTERSCHIEDLICHE CHARAKTERE MIT UNTERSCHIEDLICHEN 

FÄHIGKEITEN. MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG WERDEN 

IHRE FÄHIGKEITEN OFT VON VORNHEREIN ABERKANNT. 

SIE HABEN ES IMMER NOCH SCHWER, IHRE STÄRKEN IM 

ARBEITSMARKT EINZUBRINGEN. DABEI GIBT ES AUCH FÜR SIE 

FORMEN DER BESCHÄFTIGUNG, DURCH DIE SIE IHREN BEITRAG 

ZUR WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT LEISTEN KÖNNEN.

Markus Blöckinger ist heute 34 Jahre alt. 
Als er mit der Schule fertig war, wollte 
er wie seine Klassenkollegen eine Lehr-
stelle finden – etwa als KFZ-Mechaniker, 

Tischler oder CNC-Fräser. Doch es ging 

nicht. Blöckinger kann seinen rechten 
Arm und sein Bein nicht richtig bewegen. 
Außerdem hatte er nicht dasselbe Lern-
tempo wie seine Mitschüler. Also nahm er 
verschiedene Jobs als Hilfskraft an. Sein 
Handicap machte es ihm aber immer wie-
der schwer. „Ich hatte eine Arbeitsstelle in 
Linz, bin aber mit dem Straßenbahnnetz 
durcheinandergekommen und kam gleich 
am ersten Tag vier Stunden zu spät“, er-
zählt Blöckinger – heute kann er darüber 
lachen. Denn endlich kann er seine Stär-
ken in einem Betrieb auch einsetzen, und 
zwar durch die integrative Beschäftigung 

– Markus Blöckinger sortiert im Hornbach 

Baumarkt Wels Waren in die Regale ein.

Dafür arbeiten das Land Oberösterreich, 
Unternehmen und gemeinnützige Or-
ganisationen wie Caritas, Diakoniewerk, 
Pro Mente oder Lebenshilfe zusammen. 
Beeinträchtigte Menschen, die nicht 
am ersten Arbeitsmarkt, also der freien 
Wirtschaft, Fuß fassen können, werden 
in Betrieben als Arbeitskräfte eingesetzt, 
wenn auch nicht in einem herkömmlichen 
Arbeitsverhältnis. Zwischen der Träger-

organisation, in Blöckingers Fall dem Di-
akoniewerk, und dem Betrieb besteht ein 
Kooperationsvertrag. Das Unternehmen 
stellt den Arbeitsplatz sowie die Arbeits-
mittel zur Verfügung und kümmert sich 
um eine Unterweisung für den Mitarbeiter 
und dessen Betreuer. Dieser ist bei der 
gemeinnützigen Organisation angestellt, 

welche die beeinträchtigen Menschen 
am Arbeitsplatz begleitet. Entsteht dem 
Unternehmen durch den Mitarbeiter ein 
Schaden, haftet die Trägerorganisation. 
Da kein Arbeitsverhältnis besteht, be-
kommt der Mitarbeiter auch kein Gehalt. 
Stattdessen vereinbart die gemeinnützige 
Organisation mit dem Unternehmen einen 
individuellen Pauschalbetrag, Stunden-

satz oder eine Abgeltung pro produzier-
tem Stück. Die Abrechnung übernimmt 
die Trägerorganisation. Auch die Arbeits-
zeit wird individuell vereinbart. 

Voneinander lernen

Markus Blöckinger ist selbst dafür ver-
antwortlich, dass er morgens zur Ar-
beitsstätte kommt. „Das ist eine Voraus-
setzung dafür, dass jemand integrativ 
beschäftigt werden kann“, erklärt Silvia 
Buchmaier. Sie betreut Blöckinger und 
vier weitere beeinträchtigte Menschen 
auf ihrem Arbeitsplatz Hornbach in Wels. 

REDAKTION_DORIS LUMESBERGER

ART DIRECTION_MARTIN ANDERL

FOTOGRAFIE_BRIGITTA BEDE, LAND OÖ