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EIN WUNSCH
UND TAUSEND
OFFENE FRAGEN
FÜR EIN ERFOLGREICHES UNTERNEHMEN BRAUCHT ES
UNTERSCHIEDLICHE CHARAKTERE MIT UNTERSCHIEDLICHEN
FÄHIGKEITEN. MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG WERDEN
IHRE FÄHIGKEITEN OFT VON VORNHEREIN ABERKANNT.
SIE HABEN ES IMMER NOCH SCHWER, IHRE STÄRKEN IM
ARBEITSMARKT EINZUBRINGEN. DABEI GIBT ES AUCH FÜR SIE
FORMEN DER BESCHÄFTIGUNG, DURCH DIE SIE IHREN BEITRAG
ZUR WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT LEISTEN KÖNNEN.
Markus Blöckinger ist heute 34 Jahre alt.
Als er mit der Schule fertig war, wollte
er wie seine Klassenkollegen eine Lehr-
stelle finden – etwa als KFZ-Mechaniker,
Tischler oder CNC-Fräser. Doch es ging
nicht. Blöckinger kann seinen rechten
Arm und sein Bein nicht richtig bewegen.
Außerdem hatte er nicht dasselbe Lern-
tempo wie seine Mitschüler. Also nahm er
verschiedene Jobs als Hilfskraft an. Sein
Handicap machte es ihm aber immer wie-
der schwer. „Ich hatte eine Arbeitsstelle in
Linz, bin aber mit dem Straßenbahnnetz
durcheinandergekommen und kam gleich
am ersten Tag vier Stunden zu spät“, er-
zählt Blöckinger – heute kann er darüber
lachen. Denn endlich kann er seine Stär-
ken in einem Betrieb auch einsetzen, und
zwar durch die integrative Beschäftigung
– Markus Blöckinger sortiert im Hornbach
Baumarkt Wels Waren in die Regale ein.
Dafür arbeiten das Land Oberösterreich,
Unternehmen und gemeinnützige Or-
ganisationen wie Caritas, Diakoniewerk,
Pro Mente oder Lebenshilfe zusammen.
Beeinträchtigte Menschen, die nicht
am ersten Arbeitsmarkt, also der freien
Wirtschaft, Fuß fassen können, werden
in Betrieben als Arbeitskräfte eingesetzt,
wenn auch nicht in einem herkömmlichen
Arbeitsverhältnis. Zwischen der Träger-
organisation, in Blöckingers Fall dem Di-
akoniewerk, und dem Betrieb besteht ein
Kooperationsvertrag. Das Unternehmen
stellt den Arbeitsplatz sowie die Arbeits-
mittel zur Verfügung und kümmert sich
um eine Unterweisung für den Mitarbeiter
und dessen Betreuer. Dieser ist bei der
gemeinnützigen Organisation angestellt,
welche die beeinträchtigen Menschen
am Arbeitsplatz begleitet. Entsteht dem
Unternehmen durch den Mitarbeiter ein
Schaden, haftet die Trägerorganisation.
Da kein Arbeitsverhältnis besteht, be-
kommt der Mitarbeiter auch kein Gehalt.
Stattdessen vereinbart die gemeinnützige
Organisation mit dem Unternehmen einen
individuellen Pauschalbetrag, Stunden-
satz oder eine Abgeltung pro produzier-
tem Stück. Die Abrechnung übernimmt
die Trägerorganisation. Auch die Arbeits-
zeit wird individuell vereinbart.
Voneinander lernen
Markus Blöckinger ist selbst dafür ver-
antwortlich, dass er morgens zur Ar-
beitsstätte kommt. „Das ist eine Voraus-
setzung dafür, dass jemand integrativ
beschäftigt werden kann“, erklärt Silvia
Buchmaier. Sie betreut Blöckinger und
vier weitere beeinträchtigte Menschen
auf ihrem Arbeitsplatz Hornbach in Wels.
REDAKTION_DORIS LUMESBERGER
ART DIRECTION_MARTIN ANDERL
FOTOGRAFIE_BRIGITTA BEDE, LAND OÖ