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OrientierunG Durch MarKen
red bUll, sPar, raUcH, kornsPitz oder temPo – sie alle Haben etwas Gemeinsam. es
Handelt sicH Um bekannte HeimiscHe marken. wenn konsUmenten im GescHäFt zU
einer dieser marken GreiFen, wissen sie, was sie bekommen. Für Firmen ist es aber
nicHt Ganz einFacH, eine starke marke zU kreieren Und diese aUcH aUFrecHt zU
erHalten. nacHFolGend ein überblick über diesen Für konsUmenten so wicHtiGen
teilbereicH des IMMAtERIAlgütERRECHts.
Schauplatz Supermarkt. Vor dem Geträn-
keregal. Die Auswahl ist riesengroß, es
reiht sich Flasche an Flasche. Gar nicht so
einfach, da das beste Getränk herauszu-
suchen. Doch ein Teilbereich des Immate-
rialgüterrechts – der Markenschutz – hilft
bei der Orientierung. Konsumenten kön-
nen sich beim Einkaufen an den ihnen be-
kannten Marken beim Einkaufen orientie-
ren. In einer Red Bull-Dose verbirgt sich
ein Energiedrink mit ganz bestimmten Zu-
taten, Rauch macht besonders fruchtige
Fruchtsäfte. Mit dem Kauf eines Kornspitz
bekommt man ein längliches, dunkles,
knuspriges Gebäck, dessen Geschmack
und Qualität man kennt.
wecken von erwartungen
„Marken haben einen Wiedererkennungs-
wert, sie wecken gewisse Erwartungen“,
erklärt Gerd Hübscher, European Patent
Attorney und Patentanwaltsanwärter bei
der Patentanwaltskanzlei Hübscher in
Linz. Rund 109.000 Marken waren beim
Österreichischen Patentamt Ende 2013
geschützt. Davon sind circa 80.570 reine
heimische Marken, wo der Sitz des An-
melders Österreich ist. Von diesen sind
wiederum rund 12.400 aus Oberöster-
reich, womit es Platz zwei im Bundeslän-
dervergleich nach Wien mit etwa 28.400
geschützten Marken belegt. Es folgen
Niederösterreich mit circa 10.600 und die
Steiermark mit knapp 9.000 geschützten
Marken. Schlusslichter sind Vorarlberg
mit etwa 2.800 und das Burgenland mit
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knapp 2.000 geschützten Marken – geht
aus den Zahlen des Österreichischen Pa-
tentamts hervor.
In den letzten Jahren gab es einen leich-
ten Rückgang bei den Anmeldungen.
Dieser lässt sich einerseits als Folge der
Wirtschaftskrise, andererseits mit der
Internationalisierung erklären. Seit 1996
kann man eine EU-Gemeinschaftsmarke
anmelden. Die Zahl dieser Anmeldungen
hat sich in den vergangenen zehn Jahren
mehr als verdoppelt.
Verknüpfung von Produkt
und Unternehmen
„Die wichtigste Funktion einer Marke be-
steht darin, einem Kunden den Ursprung
einer damit gekennzeichneten Ware zu
garantieren. Eine wesentliche Anforde-
rung für ein Markenrecht ist daher die
Unterscheidungskraft, also die Eignung,
Waren und Dienstleistungen eines Unter-
nehmens von jenen eines anderen Unter-
nehmens zu unterscheiden“, so Hübscher.
Markeninhaber können anderen verbieten,
dass sie ihre geschützte Marke benützen.
Gleichzeitig müssen sie die Marke selbst
benützen, um den Schutz nicht zu verlie-
ren. Wenn eine Marke fünf Jahre nicht be-
nützt worden ist, kann jeder die Löschung
beim Patentamt beantragen. „Große Fir-
men melden ihre Marken nach fünf Jah-
ren wieder neu an, um diesem Problem zu
entgehen“, weiß Hübscher.