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Durchgesetzt

Wir haben wieder die aktuellen Sitzungen des Nationalrates und des Oö. Landtags verfolgt und bringen eine Auswahl der Beschlüsse. 183 Abgeordnete werden von fünf Parteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Pilz) in den Nationalrat in Wien entsendet, der Landtag in Linz setzt sich aus 56 Abgeordneten von vier Parteien (ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne) zusammen.

Internetzugang

LT OÖ, 5.7.2018

Ausschussbericht _Resolution an die Bundesregierung

Zustimmung _ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne

Die Bundesregierung soll die Umsatzsteuer für Datendienste (Leistungen für Internetprovider) von 20 auf 10%

senken. Grund dafür: Umsätze von Waren und Dienstleistungen, die als Grundbedürfnisse zu qualifizieren sind, seien in der Regel steuerlich begünstigt. Die meisten Wohnkosten sowie die wichtigsten Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsmedien bzw. -veranstaltungen seien bereits steuerlich begünstigt.

Diesel-Pkw-Abgasanlage

LT OÖ, 5.7.2018

Initiativantrag _Resolution an die Bundesregierung

Zustimmung _ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne

Die Bundesregierung soll Fahrzeughersteller bzw. die österreichischen Niederlassungen der Fahrzeughersteller im Falle illegaler Manipulationen der Diesel-Abgas-Anlagen dazu verpflichten, auf Kosten der Hersteller eine technische Nachrüstung der Diesel-PKW durchzuführen. Wenn zur Sanierung der verschmutzten Luft im oberösterreichischen Zentralraum Fahrverbote vermieden werden sollen, dann müssten dringend andere, auch kurzfristig wirksame Maßnahmen, gesetzt werden.

Integrationsleitbild

LT OÖ, 5.7.2018

Ausschussbericht _an den Oö. Landtag

Zustimmung _ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne

OÖ bekommt ein neues Integrationsleitbild: „Integration verbindlich gestalten – Zusammenhalt stärken.“ Das im Jahr 2009 beschlossene Integrationsbild wurde von allen im Landtag vertretenen Parteien sowie Experten aus verschiedenen Institutionen und Organisationen weiterentwickelt. Es enthält Grundsätze, Leitlinien und Haltungen für die Integrationspolitik inklusive des Förderwesens für die nächsten 10 Jahre.

12-Stunden-Tag

NR, 5.7.2018

Bundesgesetz _Änderung von u.a. Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz

Zustimmung _Namentlich: 119 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen

Seit 1. September ist eine Ausweitung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche möglich. Für Arbeitnehmer „mit maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ findet das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung mehr. Bisher waren nur leitende Angestellte ausgenommen. An vier Tagen im Jahr sind Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe erlaubt. Im Tourismus wird für alle Betriebe mit geteilten Diensten die tägliche Ruhezeit von derzeit elf auf acht Stunden gekürzt. Die Beschäftigten können die 11. und 12. Überstunde, die in Geld oder Freizeit abgegolten werden müssen, grundlos ablehnen und dürfen dafür nicht benachteiligt werden.

12-Stunden-Tag

NR, 5.7.2018

Bundesgesetz _Änderung von u.a. Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz

Zustimmung _Namentlich: 119 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen

Seit 1. September ist eine Ausweitung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche möglich. Für Arbeitnehmer „mit maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ findet das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung mehr. Bisher waren nur leitende Angestellte ausgenommen. An vier Tagen im Jahr sind Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe erlaubt. Im Tourismus wird für alle Betriebe mit geteilten Diensten die tägliche Ruhezeit von derzeit elf auf acht Stunden gekürzt. Die Beschäftigten können die 11. und 12. Überstunde, die in Geld oder Freizeit abgegolten werden müssen, grundlos ablehnen und dürfen dafür nicht benachteiligt werden.

Wiedereingliederungsteilzeit

NR, 5.7.2018

Bundesgesetz _Änderung von u.a. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Krankenversicherungsgesetz

Zustimmung _ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Pilz

Die im vergangenen Jahr geschaffene Wiedereingliederungsteilzeit kann seit Juli bis zu einem Monat nach Beendigung des Krankenstandes angetreten werden. Voraussetzung ist unter anderem eine mindestens 6-wöchige Arbeitsunfähigkeit und eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Die deswegen auftretenden Gehaltseinbußen werden durch ein Wiedereingliederungsgeld ausgeglichen.

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