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Steuerschlupfloch oder sinnvolle Gesellschaftsform?

Seit der Einführung des Privatstiftungsgesetzes 1993 kommt das Thema Privatstiftung als Vermögensveranlagungsinstrument nicht zur Ruhe. Gegenstand der Diskussionen sind dabei stets die vermeintlich DAMIT verbundenen Steuerprivilegien. Doch wie attraktiv ist die österreichische Privatstiftung heute noch?

Eine Studie an der Johannes Kepler Universität Linz ist dieser Frage nachgegangen. Jahresabschluss- und Steuerdaten österreichischer Privatstiftungen wurden anonym erhoben, wodurch erstmals Einblicke in die Vermögensstruktur und tatsächliche Besteuerung von Stiftungen erforscht werden konnten. Das Ergebnis ist ernüchternd: In den seltensten Fällen kann durch eine Privatstiftung heute noch ein steuerlicher Vorteil gegenüber einer Privatperson erreicht werden, die ihr Vermögen – ohne „Zwischenschaltung“ einer Privatstiftung – selbst veranlagt und in späterer Folge an einen Nachfolger überträgt. Der Grund liegt vor allem darin, dass die ursprünglich im Privatstiftungsgesetz vorgesehenen Steuerbegünstigungen im Laufe der Zeit immer weiter reduziert wurden.

Kosten

Um bei der Vermögensveranlagung durch den Einsatz einer Privatstiftung überhaupt einen monetären Vorteil generieren zu können, müssen zunächst erst einmal die mit dem laufenden Betrieb einer Privatstiftung anfallenden Kosten durch die wenigen noch verbleibenden Steuervorteile kompensiert werden. Diese Kosten – die im Wesentlichen für die Honorare der Stiftungsvorstände, die verpflichtende Jahresabschlusserstellung und -prüfung aufgewendet werden müssen – sollten nicht unterschätzt werden, betragen diese doch laut Studie immerhin zwischen 10.000 und 14.000 Euro jährlich.

Im Vergleich zur direkten Vermögensveranlagung sollten daher – nach der derzeitigen Rechtslage – eher die außersteuerlichen Möglichkeiten von Privatstiftungen ins Zentrum der Diskussionen gerückt werden. Nach wie vor eignet sich der Einsatz einer Privatstiftung nämlich insbesondere dafür, das Fortbestehen eines Unternehmens über den Tod des Gründers hinaus abzusichern und dieses damit vor der Zersplitterung und unfähigen Nachfolgern zu bewahren.

Liechtensteinische Stiftungen als Alternative?

Ebenfalls neu angeheizt wurde unlängst die Diskussion über den Vorteil von Stiftungen in Liechtenstein. Diese galten ja lange Zeit als geeignetes Vehikel zur steuerschonenden (und vor allem anonymen) Veranlagung von Vermögenswerten. Seit 2008 werden jedoch von Österreich aus vorgenommene Vermögensübertragungen an liechtensteinische Stiftungen derart hoch (nämlich zehnmal so hoch wie Widmungen an österreichische Privatstiftungen) besteuert, dass dieser Nachteil de facto nicht mehr durch die günstige laufende Besteuerung in Liechtenstein ausgeglichen werden kann. Durch das jüngst abgeschlossene Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein wird jedoch die erhöhte Eingangsbesteuerung voraussichtlich Anfang 2014 reduziert, wobei Vermögensübertragungen an liechtensteinische Stiftungen selbst dann noch doppelt bis vierfach so hoch besteuert werden, wie Übertragungen an österreichische Privatstiftungen. Dass diese Schlechterstellung mit zwingend anwendbarem EU-Recht vereinbar ist, darf dabei ernsthaft bezweifelt werden.

Obwohl somit liechtensteinische Stiftungen aus österreichischer Sicht noch immer höher besteuert werden als heimische Privatstiftungen, kann Liechtenstein durch das neue Steuerabkommen als „Kapitalflucht-Destination“ an Fahrt zulegen. So wird von vielen Anlegern etwa mit einer Vermögensbesteuerung in Österreich – zum Beispiel nach den Wahlen im Herbst – gerechnet. Diese könnte durch eine Verschiebung von Vermögen in eine liechtensteinische Stiftung vermieden werden. Ob und in welcher Form eine Vermögensbesteuerung in Österreich tatsächlich umgesetzt wird, bleibt vorerst jedoch abzuwarten.

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